Digital-TV von A bis Z - 306 Kürzel und Fachbegriffe |  |
Das Glossar enthält zur Zeit Erläuterungen zu 306 Abkürzungen bzw. Fachbegriffen. Zuletzt wurde der Eintrag SPI am 04.10.2022 hinzugefügt bzw. bearbeitet.
Hinweis: Hier kann nur schlaglichtartig auf die Themen eingegangen werden. Ausführliches findet sich in den bekannten Quellen.
• IPTV (Internet Protocol TeleVision) |  |
Darunter werden Fernsehangebote verstanden, bei deren Übertragung die Internet-Protokolle zum Einsatz kommen. Im Gegensatz zum üblicherweise offenen Internet-Fernsehen stehen diese Sendungen - zumindest in Deutschland - ausschließlich Abonnenten zur Verfügung. Es muss sich nicht unbedingt um Fernsehen auf Abruf handeln, ebenso sind kontinuierliche Ausstrahlungen nach einem Programmzeitplan möglich. Die Verbreitung kann in den TV-üblichen Qualitäten - also als SD- (z.B. mit PAL) oder HDTV erfolgen.
IPTV ist nicht an einen bestimmten Verbreitungsweg gebunden; entsprechende Technologien können via Kabel, Satellit und Terrestrik oder in Telekom-Fest- und Mobilnetzen bzw. genutzt werden. Für Festanschlüsse wird ein schnelles DSL-Netz bevorzugt. Da es bidirektional arbeitet sind auf diesem Verbreitungsweg auch individuelle Angebote, z.B. Fernsehen auf Abruf und die Verbindung mit interaktiven Diensten möglich.
Kabelgebundene IPTV-Dienste werden derzeit üblicherweise von Internet-Providern ebenso wie von Kabelnetzbetreibern angeboten. Erstere vermarkten einen Internetzugang über schnelle DSL-Leitungen mit Zusatzangeboten für die Mediennutzung, letztere als Triple Play-Leistungspakete. Um solche Angebote zu nutzen, muss man Kunde des Providers sein.
DVB-H ist ein Beispiel für terrestrischen Broadcast in Verbindung mit IP-Protokollen. Diese können unter anderem zur Verbindung von TV- und Telekommunikationsnetzen eingesetzt werden, etwa um einen Rückkanal aus einer laufenden Fernsehsendung heraus aufzubauen.
Neben der Unterstützung der IP-Protokolle werden für IPTV Kopierschutz- (DRM- und Verschlüsselungsverfahren eingesetzt, um den Zugriff auf die zahlenden Abonnenten zu begrenzen.
Letzte Änderung: 01.06.2009 |