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Digital-TV von A bis Z - 306 Kürzel und Fachbegriffe

Das Glossar enthält zur Zeit Erläuterungen zu 306 Abkürzungen bzw. Fachbegriffen. Zuletzt wurde der Eintrag SPI am 04.10.2022 hinzugefügt bzw. bearbeitet.

Hinweis: Hier kann nur schlaglichtartig auf die Themen eingegangen werden. Ausführliches findet sich in den bekannten Quellen.

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KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten)

Die K. wurde 1975 auf Beschluß der Bundesländer institutionalisiert. Ihre Aufgabe ist es, den von den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio angemeldeten Finanzbedarf zu prüfen. „Die Ãœberprüfung bezieht sich darauf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist.“ (KEF).
Aus den Ergebnissen der Prüfung ergibt sich eine Empfehlung über die Höhe der künftigen Rundfunkgebühr, die den Ministerpräsidenten der Bundesländer vorgelegt wird. Deren Entscheidung zur Höhe der Rundfunkgebühren findet Eingang in den Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag. Für die Eintreibung der Gebühren ist die GEZ zuständig.
Die KEF besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen aus Wirtschaft und Technik. Sie werden auf fünf Jahre von den Ministerpräsidenten der Bundesländer berufen.
Die Länder haben für die Gebührenperiode 2005 bis 2008 den KEF-Vorschlag reduziert und erst mit dreimonatiger Verspätung in Kraft gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das für verfassungswidrig, da die gegebenen Begründungen eine unzulässige Einflußnahme der Politik auf die Anstalten vermuten ließen.
Mit dem Beschluß der KEF vom Juli 2009, gesperrte Mittel für DAB nicht frei zu geben, drohte neues Konfliktpotenzial mit den Ländern. Die KEF gab diese Mittel schließlich Anfang 2011 frei, nachdem ein nationaler Multiplex mit privaten und DRadio-Programmen auf den Weg gebracht werden konnte.
Für die Periode 2013 bis 2016 schreibt die KEF im Entwurf ihres 18. Berichtes die bisherigen 17,98 Euro monatlich fest. Die sieht sich nicht in der Lage, die Auswirkung des ab 2013 geltenden Rundfunkbeitrages statt der bisherigen Rundfunkgebühr auf das Gesamtaufkommen an Geldern abzuschätzen. Ergeben sich in der Praxis Mehr- oder Mindereinnahmen wird der Monatsbeitrag nach 2016 angepaßt.
Hintergrund: KEF-Homepage.


Letzte Änderung: 08.10.2011



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