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Digital-TV von A bis Z - 306 Kürzel und Fachbegriffe

Das Glossar enthält zur Zeit Erläuterungen zu 306 Abkürzungen bzw. Fachbegriffen. Zuletzt wurde der Eintrag SPI am 04.10.2022 hinzugefügt bzw. bearbeitet.

Hinweis: Hier kann nur schlaglichtartig auf die Themen eingegangen werden. Ausführliches findet sich in den bekannten Quellen.

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RfStV (Rundfunkstaatsvertrag)

Dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zufolge liegt die „Rundfunkhoheit“ - das heißt die Verantwortung für die Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen von Radio und Fernsehen (nicht für die Inhalte von Sendungen) - bei den Bundesländern. Der R. ist - ebenso wie ergänzende Verträge über das GEZ-Verfahren (Rundfunkgebührenstaatsvertrag, RfGStV) und die Höhe der Gebühr und ihre Aufteilung zwischen ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie den Landesmedienanstalten (Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, RfFStV) - ein Dokument mit Gesetzesrang. Es wird durch die Rundfunkkommission der Länder vorbereitet und tritt in Kraft, wenn alle 16 deutschen Länderparlamente jeweils mit Mehrheit zustimmen.
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, ab dem 1. Juni 2009 in Kraft, schreibt unter anderem eine „Dreistufen-Prüfung“ der Internet-Angebote und eine Limitierung der Bereithaltung von Inhalten im Web durch ARD, ZDF und Deutschlandradio vor.
Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird ab 2013 die Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag ersetzt. Zugleich wird den Anstalten untersagt mit Ausnahme definierter Großveranstaltungen werktags nach 20 Uhr und an Sonn- und bundesweiten Feiertagen Sendungen durch Sponsoring gegenzufinanzieren.
Hintergrund: dehnmedia, zum Download: Rundfunkstaatsverträge.

Letzte Änderung: 01.06.2009



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