Rundfunkbeitrag vor dem Verfassungsgericht (1/4) |  |
Die erste Anpassung des Rundfunkbeitrages seit 2009 wäre so oder so durch Sachsen-Anhalt gescheitert. Die von der KEF ab Januar 2021 vorgeschlagene Erhöhung um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro war nur vordergründiger Anlass für die Beteiligten Landespolitiker, das Inkrafttreten des 1. Medienänderungs-Staatsvertrags (MÄStV) zu verhindern. Und so oder so hätten die Sender ein letztes Wort vom Bundesverfassungsgericht eingefordert.
Zur Erinnerung: Der MÄStV kann nur in Kraft treten, wenn alle 16 Landtage dem zustimmen. 15 Landtage taten das. Das aus CDU, SPD und Grünen bestehende Kabinett Sachsen-Anhalts verhinderte jedoch Anfang Dezember 2020 die Abstimmung im Landtag. So rettete man die eigene Koalition - und die CDU-Fraktion vor einer äußerst peinlichen Allianz mit der AfD. Denn diese beiden Fraktionen wollten mit ihrer gemeinsamen Mehrheit den Staatsvertrag zu Fall bringen.
Da beiden Varianten eindeutig Motive zugrunden liegen, die gar nichts mit Rundfunkpolitik zu tun haben oder über die Finanzen politischen Einfluß auf die Rundfunkanstalten nehmen wollten, hätten die Sender in jedem Fall das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Wie es weitergeht
Das höchste deutsche Gericht hatte am 22. Dezember 2020 abgelehnt, per Eilantrag den Staatsvertrag und damit die Erhöhung des Rundfunkbeitrages vorläufig in Kraft zu setzen. Das ist aber keine Vorausschau auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das Gericht wird nun Anhörungen der Beteiligten durchführen. Bei den folgenden internen Beratungen lassen sich die Richter grundsätzlich nicht unter Zeitdruck setzen. Das Urteil wird erst verkündet, wenn die Richter das Thema abgeschlossen und die Begründung formuliert haben. Das macht Sinn: Vom höchsten deutschen Gericht kann man ein grundsätzliches und vor allem nachhaltiges Urteil erwarten. Dabei werden sicherlich die vorherigen Urteile dieses Gerichts eine Rolle spielen, die grundsätzliche Fragen des Rundfunkrechts klären.
Things to come ...
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