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DAB+ und der Streit um UKW-Antennen

Terrestrik Wie erpressbar ist die Öffentlichkeit durch wirtschaftliche Forderungen weniger Unternehmen? Ein Beispiel dieser Fragestellung ist der im Frühjahr 2018 begonnene Streit um die Nutzungspreise für UKW-Sendeantennen. Deren Eigentümer hatten bei Nichterfüllung ihrer Forderungen oder einer Preisregulierung durch die Bundesnetzagentur mit der Abschaltung zahlreicher UKW-Programme gedroht. Millionen Hörer ohne ihre Lieblingssender!? Das konnte in letzter Minute abgewendet werden. Aber der nächste Ärger kündigt sich schon an.

Zum Verständnis der Ausgangssituation muss zunächst erklärt werden, welche Player mit im Spiel sind und wie - ganz allgemein - das Geschäft mit der Rundfunkverbreitung strukturiert ist. Das beginnt mit einem Blick in die Mediengeschichte.

Ursprünglich lag die Ausstrahlung von Rundfunksendungen jeglicher Art in der Verantwortung des Bundespostministeriums. Eine Ausnahme waren Sendeanlagen der ARD-Anstalten in der alten Bundesrepublik. Das Ministerium finanzierte also Funktürme, den Betrieb der Sendeanlagen usw. sicherlich aus gebühren - weil es sich um eine öffentliche Aufgabe handelte - aber letztlich eher auf Nonprofitbasis.

Nach Privatisierung und Deregulierung müssen Gewinne mitfinanziert werden

Die ab Ende der 90er Jahre einsetzende Privatisierung staatlicher Aufgaben führte in zwei Schritten zur heutigen Situation: Sendetechnik und Antennen wurden der Telekom-Tochter T-Systems zugeordnet. Der Geschäftsbereich Rundfunkverbreitung wurde in die Media Broadcast ausgegliedert und verkauft. Seit dem Frühjahr 2016 gehört das Unternehmen zur Freenet AG. Wenig später regulierte die Bundesnetzagentur die Preise für die UKW-Verbreitung zu ungunsten des Unternehmens. Darauf hin teilte Media Broadcast im Februar 2017 mit, die UKW-Sendetechnik mit etwa 1.000 Antennen und 1.400 Sendeanlagen zu verkaufen.

Beide Bereiche wechselten zum Stichtag 1. April 2018 in kleinen Päckchen die Besitzer. Wesentliche Teile der Signalaufbereitungen gingen an die Firmen Divicon Media und Uplink Network. Die UKW-Sendeantennen gingen an zahlreiche Käufer. Darunter sind einige UKW-Radios, die jetzt ihre Sendetechnik selbst betreiben können. Größere Pakete gingen an fünf fachfremde Investmentfirmen.

Die Funktürme der ehemaligen Staatspost gehören der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG), einer Tochter der Telekom. Diese vermietet die Montageflächen für Sendeantennen, die Aufstellbereiche für die Signalaufbereitung und stellt betriebsnotwendige Dienste bereit (Kabelwege, Stromversorgung, Kühlung etc.).
Hintergrund: Funktürme.

Der zweite wichtige Aspekt ist die „Deregulierung“ des Sendebetriebes. Seit 2016 dürfen sich die UKW-Radioveranstalter einen unabhängigen Sendedienstleister selbst suchen oder die Technik sogar selbst betreiben (und als Dienstleister an Dritte vermarkten). Das mit allen Konsequenzen: Sendetechnik muss nicht unbedingt in großer Höhe und auf einem Funkturm errichtet werden. Der Leipziger Lowpower-Fernsehmux zeigt, dass auch Gebäudedächer durchaus geeignet sind, um von dort aus ein Stadtgebiet zu versorgen. Jetzt kommen also nicht nur alternative Technikanbieter mit und „Lowpower“-Sendetechnik zum Zuge; auch alternative „Lowtower“-Sendestandorte geraten ins Blickfeld. 2018, also kurz nachdem Media Broadcast seine Technik verkauft hatte, war das aber noch nicht allzu weit gediehen.

Schuld an überhöhten Kosten sind immer nur die anderen ...

Dadurch hat sich die Wertschöpfung im UKW-Geschäfts grundlegend geändert: Die Nonprofit-Dienstleistung wurde in eine Wertschöpfungskette zergliedert, in der bis zu vier Unternehmen aus der Leistung für ein UKW-Programm Gewinne erwirtschaften wollen. Die DFMG gibt diese also, versteckt in den Rechnungen, an die Antennenbesitzer und Sendetechniker weiter. Die Antennenbesitzer tun das in Richtung der Sendetechniker. Und diese schlagen ihren Gewinn auf und präsentieren den Radioveranstaltern die Rechnung.

Die Beschwerdekette läuft in umgekehrter Richtung: Die Rundfunkveranstalter reklamieren überhöhte Sendekosten, die zu existenziellen Bedrohungen führen. Die Sendetechniker machen die Preisgestaltung der Antennenbesitzer verantwortlich. Und die geben der DFMG die Schuld. Weiterhin heißt es, etliche der neuen Beteiligten am Sendegeschäft hätten die Preise über Gebühr erhöht. Darüber hinaus geht es um die Kündigungsfristen, die die neuen Antennenbesitzer zum Nachteil der anderen Beteiligten erzwingen wollten.

Auch argumentieren einige der Neueigentümer, die bisherige Regulierung betreffe den Alteigentümer Media Broadcast und nicht sie. Einige der Neulinge im Radiogeschäft drehten mit ihren Erwerbungen zwecks Gewinnerzeugung an der Preisschraube. Sendenetzbetreiber und Radioveranstalter ließen sich bis zu 30prozuentigen Preiserhöhungen für die Antennennutzung jedoch nicht aufzwingen. Sie wollten die bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der Sicherheit, die längere Laufzeiten geben, mit den neuen Eigentümern vereinbart wissen.

Wegen dieser gravierenden Widersprüche zwischen den Interessen und Forderungen der Beteiligten kam zum Stichtag 1. April 2018 kein ordentlicher Betriebsübergang zustande. So drohte die Abschaltung vieler UKW-Sendestandorte. Um das zu verhindern führt der Voreigentümer Media Broadcast den Betrieb bis zum 30.6.2018 weiter. Diese Zwischenlösung schaffte den Streithähnen drei Monate Aufschub für Verhandlungen. Bis Ende Mai 2018 wurden allerdings keine Einigungen bekannt. Im Gegenteil.

Drohungen im Vorfeld des 1. Juli 2018

Einige Antennenkäufer mißbrauchten diese Frist bis Ende Juni 2018 zur Offenbarung ihres Unwillens, eine Regulierung zu akzeptieren und äußerten massive Drohungen. Der Investor Milaco, der mit 208 Stück das größte Antennenpaket erworben haben soll, will seine Antennen ab dem 1. Juli nur kurzzeitig und zu unregulierten Konditionen (also den eigenen Mondpreisen) nutzbar machen. Eine Preisregulierung sei prinzipiell nicht hinnehmbar, wurde von dort und vom Investor Baum Broadcast geäußert. Verhindere eine Regulierung das Erreichen der eigenen Umsatz- und Gewinnziele werde man die Antennen abbauen bzw. den Geschäftsbetrieb einstellen. Würde diese Drohung wahr gemacht, wären mehrere Millionen Hörererinnen und Hörer von Deutschlandradio, MDR, NDR und etlicher Privatradios Opfer der Schacherei um Gewinnmargen.

Übrigens sind nicht nur „Heuschrecken“ im Antennen-Spiel flott zugange. Andreas Fischer, Direktor der Niedersachsen-Medienanstalt NLM, sah sich zu öffentlicher Kritik an Radio21 veranlasst: Das Unternehmen wurde aufgefordert, mit dem Netzbetreiber Uplink langfristige Verträge für vier Antennen zum regulierten Preis abzuschließen. Dies betreffe die Verbreitung von Deutschlandradio von den Standorten Uelzen und Lüneburg aus. Um den Zugang seiner Kunden zu Antennen in Trier zu sichern, hatte Uplink Network sogar einen gerichtlichen Erfolg gegen Radio21 erreicht. Der Fall ist aber vor allem süffisant, weil Radio21 dort Antennen-Dienstleister seiner Wettbewerber BigFM und RPR1 ist.

Reaktionen und angekündigte Regulierung

Medienpolitsche Kreise der Bundesländer hatten verlauten lassen, man untersuche die Möglichkeit einer gesetzlichen „Verpflichtung zum UKW-Betrieb, damit man Antennen nicht einfach abschalten oder den Sendebetrieb stilllegen kann“, so die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab. Rundfunk sei kein beliebiges Wirtschaftsgut sondern vor allem eine Informationsquelle. Die Raab-Äußerung von Ende Mai 2018 hatte keine praktischen Folgen, schon gar nicht rechtzeitig zum 1. Juli 2018. Die Politik überließ das Handeln anderen.

Die Bundesnetzagentur kündigte den Antennenkäufern Ende Mai 2018 vorsorglich eine Regulierungsverfügung an. Parallel hatte BNetzA hinter den Kulissen zu Verhandlungen geladen. Während sich die Ankündigung einer Regulierung eher harsch liest, sollen die Gespräche zu Ergebnissen geführt haben. Statt Einzelheiten wurden aber nur Gemeinplätze bekannt: So hieß es, jedwede Regulierung würde Klagen der betroffenen Unternehmen nach sich ziehen. Überhaupt sei eine dauerhafte und wirtschaftlich funktionierende Lösung nur als Kompromiß aller Beteiligten zu erreichen. Da müssten halt alle nachgeben. Welche der Beteiligten sich da einsichtig zeigen und tragfähigen Entscheidungen den Weg bereiten, bleibt abzuwarten.

Erpressung der Öffentlichkeit

Schon angerissen wurde, dass der Rundfunk (und seine Verbreitung) kein beliebiges Wirtschaftsgut sind, mit dem man spekulieren könnte wie z.B. mit Aktien. Der Rundfunk hat eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung als ein Massenmedium, das erheblich zur Information und Meinungsbildung beiträgt. Mit Abschaltungen und dem Abbau von Antennen zu drohen, zeugt von keinerlei Verantwortung gegenüber dieser öffentlichen Aufgabe.

Man darf auch daran erinnern, dass das bisher kritisierte „Monopol von Media Broadcast“ auf den Betrieb der Sendetechnik durch den Verkauf ja gar nicht geändert wurde. Nach wie vor gibt es nur einen Anbieter für die Sendeantennen jeder Frequenz. Das Monopol wurde lediglich auf mehrere Dienstleister verteilt, mit denen es jedes Radioprogramm zu tun bekommt. Sowohl bei der Signalaufbereitung als auch bei den Sendeantennen ist Wettbewerb weiter Fehlanzeige und die Radios sind gezwungen, sich diesen Partnern zu unterwerfen. Radiosender haben lokalen Charakter; sie können schlecht von Rostock nach Stuttgart umziehen, weil die Ausstrahlungskosten im Süden günstiger sind ...

Übrigens: Die Radioveranstalter sind nicht die letzten auf dem Weg des Geldes: Soweit Programme die ARD-Anstalten und der Deutschlandfunk betroffen sind, werden die Kosten der Verbreitung (einschließlich der Gewinne der beteiligen Unternehmen) von allen Beitragszahlern finanziert. Handelt es sich um Privatradios werden deren Werbeeinnahmen letztlich von den Käufern der beworbenen Produkte bezahlt. Das sind auch die Radiohörer - auch wenn man nicht nachvollziehen kann, mit wieviel man selbst beteiligt ist.

Fristverlängerung, Vermittler, „Eckpunkte“ einer Einigung

Die drei Monate bis Mitte Juni 2018 reichten offensichtlich nicht zu solchen Vereinbarungen. Media Broadcast wurde daher veranlasst, die Sendeanlagen einen weiteren Monat zu betreiben; die „Gnadenfrist“ wurde also bis zum 31. Juli verlängert. Zugleich wurde deutlich, dass eine Einigung der Beteiligten nicht ohne Weiteres möglich wäre. Vor diesem Hintergrund wurde der frühere Kanzleramtsminister Friedrich Bohl als Vermittler eingesetzt. BNetzA lockte die Antennenbesitzer gleichzeitig mit dem Angebot, im Fall einer Einigung auf einen regulierenden Zugriff auf die Preisgestaltung zu verzichten.

Das muss denn doch gewirkt haben. Schon nach dem ersten Termin mit Bohl meldete die Bundesnetzagentur die Verabschiedung von „Eckpunkten“ mit fünf Antennenbesitzern. Das sei eine „eine gute Grundlage dafür, dass es im nächsten Schritt zu Verträgen kommt und der Streit um die Antennen damit dauerhaft beigelegt wird. Dann müssen die Hörerinnen und Hörer keine Abschaltungen mehr befürchten“, so Friedrich Bohl. Wenig später wurden die Eckpunkte zur Grundlage für Verträge der Sende-Dienstleister Divicon und Uplink mit den fünf Neueigentümern der Sendeantennen. Die BNetzA stoppte daraufhin das Regulierungsverfahren. BNetzA-Präsident Homann griff Forderungen aus der Branche auf und bat die Politik, zu „prüfen, ob durch eine Anpassung der Rechtslage vergleichbare Fälle verhindert werden können“.

Erste Auswirkungen

Das Bild schönen Einvernehmens aller Beteiligten bekam schon wenig später erhebliche Risse. So sah sich die hessische Privatradio-Gruppe FFH wegen der Preiserhöhungen nach der Einigung zu Einschnitten bei der UKW-Versorgung gezwungen. Ende Juli 2018 wurden die UKW-Frequenzen für HarmonyFM für Eschwege, Rotenburg/Fulda und Idstein/Glashütten abgeschaltet. Die Preiserhöhungen nach dem Antennenstreit führe zur Unwirtschaftlichkeit dieser Standorte. Zuvor hatte das nichtkommerzielle Radio Meißner seine UKW-Sendestandorte Sontra und Hessisch-Lichtenau „auf Grund von stark gestiegenen Antennenpreisen in einem deregulierten Markt mit privaten Sendetechnikbetreibern“ aufgeben müssen. Beide Veranstalter können auf Alternativen verweisen: Neben Internet und Apps ist das das gerade in Nordhessen gestartete DAB+-Angebot.

Folgt der nächste Ärger schon bald? Aussichten und Forderungen

Der Verband Vaunet (früher VPRT) verbindet seine Genugtuung über die Lösung mit der Forderung: „Eine Wiederholung darf es nicht geben. Daher mahnen wir bei der Politik in Bund und Ländern an, das Verfassungsgut Hörfunk auch auf der letzten Meile zu sichern.“

Diesen Wink mit dem medienpolitischen Zaunpfahl konkretisierte ein anderer Verband der Privatradios noch im Juni 2018. APR veröffentlichte ein Positionspapier mit Forderungen für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). „Das Eigentum an der Infrastruktur ist mit einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung belegt, die nicht durch den Verkauf oder die Übertragung von Nutzungsrechten entfällt, sondern auf den neuen Erwerber oder Nutzer übergeht“, stellt APR einleitend fest. Dieser Grundsatz sei im Zuge des Verkaufs von UKW-Antennen und Sendetechnik unterlaufen worden, woraus sich der Regulierungsbedarf ergibt. Die Forderungen von APR konzentrieren sich auf drei Punkte:
„Die für die Rundfunkverbreitung und andere Telekommunikationsdienstleistungen erforderliche Infrastruktur ist im Rahmen des TKG abzusichern.“ Das betreffe über UKW hinaus die gesamte terrestrische Rundfunkverbreitung einschließlich DVB-T2, DAB+ sowie weitere Telekommunikations-Dienste.
Im Gefolge der Telekom-Privatisierung hat sich der Markt für TK- und Rundfunk-Dienstleistungen grundlegend verändert. Z.B. sind Sendestandorte und der sendetechnische Betrieb nicht mehr in einer Hand. Jetzt sind mehrere Player an den Dienstleistungen beteiligt, was die Regulierung nicht berücksichtigt. Dass Erwerber von Infrastruktur-Teilen überhöhte Kaufpreise weiter geben, sei zu verhindern.
Vor dem aktuellen Hintergrund wird eine gesetzliche Grundlage gefordert, wonach Sendeanlagen nur nach einer ausdrücklichen Genehmigung abgeschaltet werden dürfen.

Umso wichtiger und dringender werden diese Forderungen, weil neuer Ärger ins Sende-Haus stehen könnte: Etwa ein Jahr vor dem beigelegten Streit kündigte die Deutsche Telekom an, 49 Prozent ihrer Tochter DFMG zu verkaufen. Dazu muss man wissen, dass die etwa die Hälfte der Kosten der Programmverbreitung in den Kassen der Funkturm-Besitzer landet.

Würden also Erwerber versuchen, wie bei den UKW-Antennen geschehen, überhöhte Kaufpreise abzuwälzen, beträfe das nicht nur den Rundfunk mit UKW, DAB+ und DVB-T2. Sondern auch die vielfältigen Telekommunikationsdienstleistungen, darunter der Polizeifunk und andere Sicherheitsnetze, öffentliche WLAN-Netze, Richtfunk usw. usf.

Wie dieser Gefahr zu begegnen ist wird Mitte 2018 in der Rundfunkbranche diskutiert. Neben den o.g. Forderungen wurde beim Digitalradiotag 2018 auch vorgeschlagen, die Montagehöhe der Sendeantennen in die Regulierung einzubeziehen, weil diese für die Reichweite der Abstrahlungen mit massgeblich ist - und damit einen weiteren Druckfaktor gegen Rundfunkveranstalter darstellt.

Thomas Fuchs, der Direktor der Medienanstalt HSH, formuliert eine andere Position: „Einen Verkauf der Deutschen Funkturm würde ich für einen großen Fehler halten.“ Er fordert, Einfluß auf die Bundesregierung zu nehmen, um einen Verkauf zu verhindern. Die DFMG sei ja eine Tochter der in Staatsbesitz befindlichen Telekom.

Es hätte noch schlimmer kommen können, wenn ...

... Media Broadcast zerschlagen worden wäre und deren Aktivitäten als Sendenetzbetreiber für DVB-T2 und DAB+ sowie als Anbieter von Sendeplattformen (u.a. FreenetTV) an ähnlich agierende Erwerber verkauft worden wären, wie die UKW-Technik. Dieser Kelch ging Ende 2018 vorüber. Die Belegschaft trug zur Rettung des Unternehmens vor der Pleite und zum Erhalt ihrer Arbeitsplätze bei, in dem sie einer dauerhaften Viertage-Woche ohne Lohnausgleich zustimmten. Damit verzichteten sie auf 20 Prozent ihrer Bezüge.

Folgt der nächste Deal?

Die Absicht von Vodafone, seine „towers“ zu verkaufen, sorgte Mitte 2019 für neue Aufmerksamkeit. Laut Vodafone geht es um 61.700 Sendestandorte in 10 Ländern, darunter 19.300 in Deutschland. Die Zahlen scheinen eher auf Mobilfunk-Antennen als auf Broadcast-Standorte zu deuten.

Strategischer Rollback?

Digital, schön und gut. Möglicherweise geht es unter wirtschaftlichen Aspekten nicht ohne UKW. Media Broadcast teilte Ende November 2020 überraschend einen Vertragsabschluß mit Klassik Radio für dessen zehn UKW-Frequenzen in Schleswig-Holstein mit. Der Deal beinhalte „alle dafür erforderlichen Leistungen“ - nämlich „die Zuführung des Programms zu den Standorten sowie die Bereitstellung, den Betrieb, das Monitoring und den Service für die Sender und die Antennen“.

Links zum Thema:
Kehrt Media Broadcast auf UKW zurück? vom 23.11.2020.
Vodafone macht Funktürme verkaufsfähig vom 26.7.2019.
Viertage-Woche bei Media Broadcast vom 25.1.2019.
Media Broadcast schwer angeschlagen vom 5.10.2018.
Funktürme - regulieren oder Verkauf verhindern? vom 3.9.2018.
FFH-Gruppe gibt UKW-Sender für HarmonyFM auf vom 8.8.2018.
NKL scheitert an neuen UKW-Antennenpreisen vom 13.7.2018.
„Einvernehmliche Regelungen“ vereinbart vom 9.7.2018.
Gesetzlicher Infrastruktur-Schutz gefordert vom 26.6.2018.
Droht neuer Ärger durch Funkturm-Verkauf? vom 22.6.2018.
Gesetzlicher Infrastruktur-Schutz gefordert (26.6.2018).
„Eckpunkte“ mit fünf Eigentümern vereinbart (20.6.2018).
Einigungsfrist für UKW-Sendekosten verlängert (14.6.2018).
Land in Sicht im Kostenstreit? (4.6.2018).
UKW-Erpessungen durch Gesetz verhindern? (31.5.2018).
UKW-Antennenkäufer nicht auffindbar? (22.5.2018).
Weitere Klage im UKW-Streit (22.5.2018).
BLM will UKW-Lokalradios sichern, aber ... (18.5.2018).
BNetzA-Beirat avisiert Regulierung (16.5.2018).
Investor will verbrannte Erde hinterlassen (10.5.2018).
UKW-Streit erstmals vor Gericht (9.5.2018).
UKW-Streit behindert DAB+ und DVB-T2 HD (7.5.2018).
Klares Wort im Streit um Sendekosten (2) (28.4.2018).
Klares Wort im Streit um Sendekosten (1) (26.4.2018).
(Keine) Abschaltung wegen Streit um Sendekosten? (5) (17.4.2018).
(Keine) Abschaltung wegen Streit um Sendekosten? (4) (9.4.2018).
(Keine) Abschaltung wegen Streit um Sendekosten? (3) (8.4.2018).
Abschaltung wegen Streit um Sendekosten? (2) (7.4.2018).
Abschaltung wegen Streit um Sendekosten? (1) (6.4.2018).
Weitere Verhandlungen über UKW-Konditionen (15.3.2018).
UKW-Verkauf abgeschlossen (18.12.2017).
BMT will UKW-Sender übernehmen (4.7.2017).
Telekom will Funktürme verkaufen vom 4.6.2017.
Media Broadcast will UKW-Geschäft loswerden (15.2.2017).
Freenet kauft Netzbetreiber Media Broadcast (6.3.2016).



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