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Ab 2013: Rundfunkbeitrag statt Gebühr (1/2)

Beitragsservice Logo Der 9. Juni 2010 kann als ein historischer Tag im doppelten Sinne gelten. 1950 wurde die ARD als Verbund der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gegründet. Wie der Zufall es will, schoben die Bundesländer auf den Tag genau 60 Jahre danach eine grundlegende Reform der Finanzierung von ARD, ZDF und D-Radio an. Die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr ist nicht mehr zeitgemäß und wird ab 2013 durch einen haushaltsbezogenen „Rundfunkbeitrag“ ersetzt.

Ein Eckwertepapier der Länder-Chefs vom 9. Juni und der erste Entwurf mit der offiziellen Bezeichnung „Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsvertäge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)“ vom 15. September 2010 beschreiben die Grundsätze der Neuregelung. Diese basiert auf dem kurz zuvor veröffentlichten Gutachten, das Prof. Paul Kirchhof im Auftrag von ARD, ZDF und D-Radio erarbeitete. Nach heftiger Kritik aus der Industrie und von den Privaten gab es einige Änderungen.

Beitrags-Info
Die Website www.rundfunkbeitrag.de informiert über die Änderungen, die das neue Finanzierungsmodell ab dem 1. Januar 2013 für private Haushalte und Unternehmen mit sich bringt. Dort findet sich neben umfangreichen FAQs auch ein Beitragsrechner, mit dem man seinen Monatsbeitrag ermitteln kann.

GEZIn der Rubrik „Beitrags-service“ können An- und Änderungsmeldungen vorgenommen und Anträge auf Beitragsbefreiung bzw. ermässigung gestellt werden. „Beitragsservice“ heißt jetzt auch die Institution, die den Beitrag einzieht und die diese Aufgaben von der GEZ übernommen hat.


Beitrag statt Gebühr - Grundsätze des neuen Modells

Für Privathaushalte soll sich die bisherige Belastung von 17,98 Euro nicht erhöhen. Die Unterscheidung zwischen Grund- und Fernsehgebühr wird aufgegeben. „Ziel der Länder ist es, eine gerechte und zukunftssichere Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen“, so die Ministerpräsidenten Beck (SPD) und Mappus (CDU). Ein Abgleich der GEZ-Daten mit den Melderegistern sei als Arbeitsgrundlage für die Erfassung der Beitragspflichtigen ausreichend. Indirekt heißt das: Die ungeliebte GEZ bleibt, aber ihre Aufgaben werden erheblich reduziert. Insbesondere Überprüfungen, Besuche usw. werden künftig unnötig.

Für Privathaushalte gibt es prinzipiell nur einen Beitrag in voller Höhe. Dieser ist unabhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt und der Art und Zahl der dort vorhandenen Geräte. Doppelzahlungen (wie bisher für dazuverdienende Studenten oder Auzubis im elterlichen Haushalt oder Wohngemeinschaften) entfallen. Davon sollen bis zu 1,5 Mio. Haushalte profitieren. Der Beitrag für Zweitwohnungen wird auf ein Drittel der Monatsgebühr reduziert.

Die bisherigen Möglichkeiten zur Befreiung bleiben erhalten und sollen zugunsten von Härtefällen erweitert werden. Darüberhinaus kann die Beitragspflicht von Behinderten auf ein Drittel reduziert werden. In dem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass sich keine Mehrheit der Ministerpräsidenten für Vorschläge fand, nach denen die HartzIV-Regelsätze um den Rundfunkbeitrag erhöht und die Befreiungen aufgeben werden bzw. die Ausfälle erstattet werden. Das ist kein Wunder, schließlich hätten die Länder diese Kosten tragen müssen.

Eine Unklarheit hat sich im 15. RfÄStV aber wohl doch gefunden: Die Anstalten wollen vorerst von Bewohnern von Pflegeheimen keinen Beitrag erheben. Erwartet wird, dass der „Gesetzgeber diese Problematik im Rahmen der Evaluation abschließend löst“.

Für Unternehmen gibt es im Eckpunktepapier eine von zahlreichen Unternehmerverbänden heftig angegriffene zehnteilige Beitragsstaffelung mit Bezug auf Betriebsstätten. Für Standorte mit bis zu acht Beschäftigten ist ein Drittel des Monatsbeitrags zu entrichten, der volle Beitrag ist bis 19 Beschäftigte fällig. Für Betriebsstätten mit 250 bis 499 Mitarbeitern würden zehn Monatsbeiträge fällig. Die höchste Staffel gilt für Betriebsstätten ab 20.000 Beschäftigte, die mit 180 Beiträgen herangezogen werden sollen. Ab dem 2. Firmenauto je Betriebsstätte ist zusätzlich ein Drittelbeitrag fällig, ebenso je Hotelzimmer. Auch öffentliche Dienststellen werden weiter zur Kasse gebeten. Schulen, Unis, gemeinnützige Einrichtungen, Polizei, Bundeswehr usw. zahlen nur einen Beitrag je Betriebsstätte.

Erheblicher Widerstand hat sich frühzeitig gegen die Heranziehung der Unternehmen zum Rundfunkbeitrag formiert. Argumentiert wird u.a. mit einer Doppelbelastung, weil die Beschäftigten schon als Privatleute beitragspflichtig sind. Während Kleinbetriebe offensichtlich erheblich günstiger fahren zeichnete sich Anfang 2013 ab, dass Großunternehmen mehr als zuvor zahlen könnten. So behauptet die Drogeriekette Rossmann eine Steigerung ihrer Zahlungen von 39.500 auf 291.000 Euro und klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht.

Höhe des Beitrags und Aufgaben der Anstalten

Politischer Wille ist, dass es bei den bisherigen 17,98 Euro monatlich bleibt. Diese Beitragsstabilität soll durch eine „angemessene Belastung der Beitragszahler“ erreicht werden. Angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung werden die Anstalten aufgefordert, weiter zu sparen. Darüber hinaus wollen die Bundesländer den „Auftrag, welcher Grundlage des von der KEF festzustellenden Finanzbedarfs ist, in seinem Umfang (zu) überprüfen“, heißt es in den Eckpunkten.

Die geforderte Beitragsstabilität ist der Pferdefuß des neuen Modells. Das Eckpunktepapier deutet an, dass die Bundesländer eine Reduzierung von Programmangeboten - nach den schon bekannten Auswirkungen von Gebührenausfällen und den gravierenden Einschränkungen der Internet-Inhalte - zumindest nicht ausschließen. Das kommt den Forderungen der Privaten nach Einschränkung des Aktionsradius der öffentlich-rechtlichen Anstalten entgegen. Der Staatsvertrag geht darauf nicht ein - es ist letztlich Sache der Länder, einzeln für ihre ARD-Anstalt und gemeinsam für ZDF und D-Radio, entsprechende Regelungen zu treffen.

Einige FDP-Politiker und Industrieverbände spekulierten bereits nach Vorlage der Eckpunkte um immense Mehreinnahmen, die sich aus der Novelle ergeben könnten. Sie forderten die Senkung des Monatsentgelts. Das Ansinnen kommentierte KEF-Präsident Heinz Fischer-Heidlberger mit einer - genau besehen in alle Richtungen offenen - Äußerung: „Es gibt kein Gesetz und keinen Beschluss, der die TV-Gebühr auf 17,98 Euro festschreibt. Wenn die Einnahmen und die Zahl der Beitragszahler steigen, wäre eine Senkung der GEZ-Beiträge möglich und sogar zwingend, falls die Anstalten keinen Mehrbedarf nachweisen können.“ Im Übrigen wären etwaige Überschüsse laut §3 ABs. 2 des neuen Staatsvertrages in der folgenden Beitragsperiode vom Bedarf abzuziehen.

Werbung und Sponsoring ...

Eckpunkte und erster Entwurf gehen im obigen Sinne zumindest in einem Punkt auf die Forderungen der Privaten ein: Ab 2013 werden die Vorgaben für Sponsoring denen für die Werbung gleichgestellt. „Das heißt kein Sponsoring an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr an Werktagen mit Ausnahme von großen Sportereignissen.“ Das geht den Privaten aber nicht weit genug, die das Modell daher als „Rohrkrepierer“ bezeichneten. Sie fordern nach wie vor ein Totalverbot von Werbung und Sponsoring bei ARD, ZDF und D-Radio.

Die KEF wurde aufgefordert, Ende 2013 in ihrem 19. Bericht die finanziellen Auswirkungen zu untersuchen. Im 15. KEF-Bericht wurde davon ausgegangen, dass die Rundfunkgebühr um 1,42 Euro erhöht werden müsste, um ein Werbeverbot auszugleichen. Nach dem Stand der Gebührenperiode von 2005 bis 2008 entfallen davon 1,24 Euro auf Werbung und 0,18 Euro auf Sponsoring bzw. 0,95 Euro bei der ARD und 0,47 Euro beim ZDF.

Der 19. KEF-Bericht soll Grundlage weiterer Entscheidungen über die „stufenweise weitere Reduzierung“ von Werbung und Sponsoring werden. Dieser Teil des Beschlusses steht in Zusammenhang mit der erwähnten Überprüfung des Programmauftrages durch die Bundesländer: Die Streichung ganzer TV- und Radiokanäle kann natürlich eine signifikante Kostensenkung auslösen, der Rundfunkbeitrag könnte reduziert werden.

Echo auf das Eckwertepapier

ARD, ZDF und Deutschlandradio begrüßten den Beschluß der Ministerpräsidenten, der ja auf dem von ihnen beauftragten Gutachten aufsetzt. Dies wird offenbar durch die Einschränkung beim Sponsoring und den Passus zur Überprüfung des Programmauftrages getrübt: Das neue Modell sei zukunftssicher und könnte die Akzeptanz der Rundfunkfinanzierung erhöhen, „wenn auch die Detailgestaltung noch Risiken birgt“, wie DLR-Intendant Willi Steul einschränkt.

Für den VPRT, Dachverband der Privatsender, ist das Modell ein „Rohrkrepierer“. Dies allein wegen des immer noch nicht beschlossenen Totalverbots für Werbung und Sponsoring. Die Privaten insistieren weiter darauf, dass ihnen die öffentlich-rechtliche Konkurrenz quasi per Gesetz vom Halse geschafft wird. Dies soll geschehen, in dem „die nun angekündigte Auftragsüberprüfung kein Lippenbekenntnis bleiben“ darf, so VPRT-Präsident Doetz.

Eine Pressemitteilung von zwölf Industrieverbänden, darunter der BDI, fordert im Grunde, die deutsche Wirtschaft in Sachen TV-Beitrag mit den HartzIV-Empfängern gleichzustellen. Die Beschäftigten „entrichten bereits als Bürger einen Rundfunkbeitrag“. Die Beitragspflicht für Betriebsstätten samt Staffelung führe zu „untragbaren Belastungen“ der Wirtschaft.

Nach so harter Kritik der Lobby gab es ein differenziertes Echo von den Parteien der schwarzgelben Bundeskoalition (die in der Minderheit der Bundesländer an Regierungen beteiligt sind). So sah sich Peter Müller (CDU), Ministerpräsident des Saarlandes, zu einer Entschuldigung für das Eckwertepapier veranlasst und fand den Schuldigen in den eigenen Reihen. Der Werbeausstieg sei von Sachsen torpediert worden, so Müller. Johannes Beermann, Chef der dortigen Staatskanzlei und ebenfalls CDU-Mitglied, hatte mit der Ablehnung des Modells gedroht, wenn der künftige Beitrag die bisherigen 17,98 Euro überschreite. Dazu herrsche unter den CDU-geführten Bundesländern breiter Konsens, so Beermann. Er hatte bereits Ende Mai 2010 angekündigt, dass der Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten beschnitten werden könnte, um deren Kosten zu reduzieren bzw. die Gebühr auf dem bisherigen Niveau zu halten. Auch bei der CDU finden sich also, wenig verwunderlich, die Forderungen der Privaten wieder.

Bei diversen FDP-Politikern heißt das im Klartext: Es fehle „ein klarer Auftrag, dass die Hauptprogramme mehr Qualität und mehr Kultur enthalten müssten“. Damit wird auch dort indirekt ein Verzicht auf andere - für Zuschauer besonders attraktive - Programminhalte gefordert. Das wird populistisch durch die Forderung nach Senkung der Abgabe flankiert.

Hinsichtlich der künftigen Rolle der GEZ herrscht weitgehende Übereinstimmung. Die Firma mit 1.100 Beschäftigten sieht einer Reduzierung ihrer Aufgaben entgegen und wird wohl abspecken müssen. Nur aus der FDP kommt eine andere Sentenz: „Man sollte die Gebühr jedoch auf einzelne Teilnehmer umlegen und nicht auf einzelne Haushalte“, bemängelte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP). Das könnte Arbeitsplätze bei der GEZ sichern; die finanziellen Auswirkung auf die Belastung der Haushalte und Unternehmen (und auf die Sender) bleiben unklar.

Datenschutz

ARD und ZDF legten zwischenzeitlich ein Gutachten zu den Datenschutz-Aspekten des Staatsvertrags-Entwurfs vor - also wesentlich zu den Vorschriften, die die Weitergabe von Personeninformationen von den Meldebhörden an die Anstalten und den Umgang damit regeln. Der ehemalige Bundes-Datenschützer Hans Peter Bull bewertet die Regelung als verfassungsgemäß. Die zeitweise diskutierte Einziehung des Rundfunkbeitrages durch die Finanzämter hält Bull übrigens für verfassungsrechtlich bedenklich, da die Rundfunkanstalten ihre Aufgaben unabhängig von der Politik „staatsfern“ erfüllen müssen.

Dezember 2011: Der Weg für den neuen Rundfunkbeitrag ist frei

Die erwähnten Anhörungen fanden am 11. Oktober 2010 statt. Im Vorfeld forderte Thüringen, unterstützt von FDP-Bundespolitikern, die Novelle fallen zu lassen und ein - bereits ad acta gelegtes - Steuermodell zu beschließen.

Die Ministerpräsidenten verabschiedeten am 22. Oktober 2010 die letzte Entwurfsfassung. Darin wurde die Beitragsregelung für Unternehmen „mittelstandsfreundlich“ entschärft: 90 Prozent der beitragspflichtigen Betriebe sollen nur ein Drittel bis einen Monatsbeitrag zahlen, ein Firmenauto ist beitragsfrei. Die Ministerpräsidenten unterzeichneten den Staatsvertrag am 15. Dezember 2010. Anschließend folgte die Verabschiedung von Zustimmungsgesetzen durch die Parlamente der 16 Bundesländer. Das tat zuletzt der schleswig-holsteinische Landtag am 16. Dezember 2011, so dass die neue Regelung wie geplant am 1. Januar 2013 in Kraft treten kann. In einer zusätzlichen Resolution wird auf Druck der Koalitionspartei FDP u.a. gefordert, bei der nächsten Novelle die Beitragspflicht für Firmenautos abzuschaffen.

Weitere Informationen:
Übersicht: Wichtige Rundfunkurteile des BVerfG (ARD).
Rundfunkrechtliche Staatsverträge, Stand 2013 (15. RfÄStV) zum Download).
dehnmedia-Meldung: Lt. KEF-Sonderbericht - ARD/ZDF ohne Werbung 1,25 Euro teurer (28.1.2014).
dehnmedia-Meldung: Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen vom 25.1.2014.
dehnmedia-Meldungen: Medienkampagne und Rossmann-Klage gegen den Rundfunkbeitrag (4.1.2013, 10.1.2013, 10.1.2013).
dehnmedia-Meldung: Beschluss des Landtags SH vom 17.12.2011.
dehnmedia-Meldung: ARD begrüßt KEF-Entwurf vom 6.10.2011.
dehnmedia-Meldungen: Streit um Budgetanmeldungen ab 2013 vom 2.10.2011, 23.9.2011, 22.9.2011.
dehnmedia-Meldung: MPs unterzeichnen Vertrag.
dehnmedia-Meldungen: MPs verabschieden Entwurf, weitere Kritik vom 22.10.2010.
dehnmedia-Meldungen: Länder knicken ein vom 19.10., Wirtschafts-Forderungen vom 11.10., Thüringen will Steuermodell vom 18.10. und Sixt will klagen vom 10.10.2010.
dehnmedia-Meldung vom 22.9. und Entwurf des 15. RFÄStV vom 15.9.2010.
ARD/ZDF- Presseinfo vom 20.9. und Wortlaut des Bull-Gutachtens.
dehnmedia-Meldung vom 22.9. und Entwurf des 15. RFÄStV vom 15.9.2010.
dehnmedia-Meldungen zu Klagedrohungen von Telecom e.V. vom 29.7.2010 und FDP vom 12.8.2010.
dehnmedia-Meldungen zu Stellungnahmen von ARD, ZDF, D-Radio, VPRT und BDI vom 9./10.6.2010, FDP-Forderungen vom 11.6.
Stellungnahme von H.-J. Otto (Infosat, 11.6.)
dehnmedia-Meldung zum Beschluß der Länder-Chefs und Eckpunkte-Papier vom 9.6.2010.
Presseinterview von J. Beermann (DF, 31.5.)
dehnmedia-Meldung zum Kirchhof-Gutachten vom 6.5.2010, Gutachten zum Download.
dehnmedia-Hintergrund zur bisherigen Rundfunkgebühr und zum Kirchhof-Gutachten.

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