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Rundfunkgebühren sind (fast) immer fällig (1/2)

GEZWann muss man Rundfunkgebühren zahlen, wer ist dazu verpflichtet? Wer legt die Höhe der Rundfunkgebühr fest? Diese Fragen tauchen auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung immer wieder auf. Hier eine kurze Information.

Vorgeschichte

Nach dem 2. Weltkrieg und der Gründung der Bundesrepublik wurde über die künftige Medienlandschaft diskutiert. Einen Staatsrundfunk wollte man, nach den Erfahrungen der Nazizeit, nicht wieder etablieren. Auch der Privatrundfunk nach dem Vorbild der US-Siegermacht war seinerzeit nicht angesagt. So verlegten sich die damaligen Entscheider (also der Bundestag) auf ein öffentlich-rechtliches System. Es war an dem Beispiel der britischen BBC angelehnt. Wegen der im deutschen Grundgesetz festgelegten Kultur- und Medienhoheit der Bundesländer wurde es jedoch föderal organisiert.

Damit waren zunächst allein öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten für Radio (und später auch für das Fernsehen) zuständig. Per Landesgesetz wurde den ARD-Anstalten bestimmte inhaltliche Aufgaben auferlegt. Das reicht vom politischen Pluralismus bzw. der parteipolitischen Neutralität bis zu Aufgaben im Bereich der Bildung und Kultur. Rundfunkräte, deren Mitglieder von den Landesparlamenten und Interessenverbänden entsandt werden, nehmen Kontrollfunktionen war.

Als einzige Finanzierungsmöglichkeit boten sich Monatsgebühren an. Denn beispielsweise an Pay-TV dachte damals noch niemand, das wäre mit den damaligen technischen Werkzeugen auch nicht machbar gewesen. Werbung war damals überhaupt nicht gewünscht und wurde erst später eingeführt, um die Rundfunkgebühren angesichts gestiegener Kosten und des 1963 hinzugekommenen ZDF in Grenzen zu halten.

Rechtsgrundlagen: Zuständigkeit der Bundesländer

Als gemeinsame rechtliche Grundlage vereinbarten die Bundesländer den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RfGStV) und installierten die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) als Dienststelle, die die Gebühr von den Zuhörern und Zuschauern abfordert. 1954 wurde die Gebühr erstmals erhoben. Sie lag damals bei 2 D-Mark für Radio und 7 D-Mark für Radio und TV und wurde von der Bundespost eingezogen. Eine Erhöhung gab es erstmals nach 16 Jahren, also 1970. Sie betrug 50 Pfennige für Radios und 1 DM für Fernseher. Entwicklung der Rundfunkgebühren. Grafik: KEF




Rundfunkgebühren seit 1954. Quelle: KEF (Download: Doppelclick auf die Grafik)

KEF Um die Bemessung der Gebühren aus politischen Streitereien herauszulösen wurde 1975 die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geschaffen. Dieses mit 16 Spezialisten aus verschiedenen Fachrichtungen besetzte unabhängige Gremium untersucht die mittelfristige Finanzplanung der ARD, des (später entstandenen) ZDF und des Deutschlandfunks. Daraus wird ein Finanzbedarf errechnet, woraus sich wiederum die Gebührenhöhe ergibt. Berücksichtigt werden dabei die Kosten von Programm (Eigenproduktionen und Einkauf), Verwaltung/Personal und Technik (Sendekosten, Investitionen usw.). Das Ergebnis soll dann Eingang in den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag finden und damit rechtsverbindlich werden. In der Kalkulation der KEF enthalten sind auch die Kosten für die Digitalisierung einschließlich der befristeten analogen und digitalen Parallelausstrahlung bei DVB-T. Die KEF ist verpflichtet, ihre Prüfungsberichte (ziemlich dicke und kaum allgemeinverständlich gefaßte Werke) zu veröffentlichen.

Arbeitsgrundlage der KEF ist der Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag, ein Abkommen der Bundesländer, das nur durch übereinstimmende Beschlüsse aller Landesparlamente geändert werden kann. Gleiches gilt für den Rundfunkgebühren-Staatsvertrag. Dort wird - auf Grundlage der KEF-Empfehlungen - die Höhe der GEZ-Gebühr festgelegt. Das heißt also, weder die GEZ noch ARD und ZDF sondern die Landesparlamente tragen die letzte Verantwortung für die Höhe der GEZ-Gebühr.

Gebührenbefreiung

Eine Gebührenbefreiung können Schwerbehinderte (Ausweis mit RF-Merkzeichen) oder Empfänger von ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei der GEZ beantragen. Das muss bei der GEZ beantragt und dort der entsprechende Bescheid vorgelegt werden. Diese Möglichkeit können auch Haushaltsangehörige (z.B. berufstätige Kinder) wahrnehmen, deren Einkommen unter dem Sozialhilfesatz liegt.

Gebührendiskussion 2005

Zumeist wurden die Planungen der Anstalten nicht unkritisch von der KEF akzeptiert. So waren die Ansätze im 14. KEF-Bericht von 2004 in einigen Punkten schon um 45 Prozent reduziert worden, darunter bei den geplanten Programmaufwendungen um 380 Millionen Euro. Allerdings haben die Landespolitiker 2004 (unter Protest von ARD und ZDF) erstmals weitere Streichungen vorgenommen. Die KEF-Empfehlung von 17,24 Euro für Radio und Fernsehen wurde um 21 Cent auf 17,03 Euro reduziert. Das Inkrafttreten der Erhöhung wurde vom 1. Januar auf den 1. April 2005 verschoben. Durch Reduzierung und verspätete Einführung verlieren die Anstalten im Zeitraum 2005 bis 2008 etwa 440 Mio. Euro.

Die bis Ende 2008 geltende Rundfunkgebühr wurde auf 5,52 Euro für Radiogeräte und 17,03 Euro pro Monat für Radios und Fernseher festgelegt. 2004 erreichten die Gebühreneinnnahmen 6,85 Milliarden Euro.

Die Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die KÜrzung durch die Politiker beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verfahren hatte Erfolg: Kernsatz der Entscheidung vom 11. September 2007: Die Bundesländer dürfen zwar vom KEF-Vorschlag abweichen, aber „programmliche und medienpolitische Zwecke scheiden in diesem Zusammenhang aus“.

2007: PC-Gebühr
Ab dem 1. Januar 2007 gilt eine Neuregelung für den Empfang mit dem PC - also über das Internet oder mit TV-Karten.
Betroffen sind nur Haus-halte, die Rundfunk aus-schließlich mit dem PC empfangen. Privathaus-halte, die Geräte ange-meldet haben, zahlen für privat benutzte Zweitge-räte, darunter auch den TV-fähigen PC (so genannte „neuartige Rundfunkempfangsge-räte“), also nichts extra.
(GEZ-Info der ARD).

Wer zahlt, wer nicht? PC-Gebühren in der Diskussion

Gebührenpflichtig sind alle empfangsfähigen Geräte, also zunächst Radios, Fernseher und Videorekorder sowie Autoradios - auch wenn man nur private Programme nutzt. Denn maßgeblich ist der Besitz eines empfangsfähigen Gerätes.

Seit 1. Januar 2007 sind, dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag entsprechend, „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ (NEGs) gebührenpflichtig. Dazu gehören netzwerkfähige PCs ebenso wie Mobilgeräte mit Rundfunkempfang (z.B. Radio- oder TV-Handys). ARD und ZDF haben sich im September 2006 darauf verständigt, für die neuen Geräte zunächst nur die Grundgebühr von 5,52 Euro zu fordern.

Um so mehr muss verwundern, dass im Sommer 2006 und im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht von PCs gerade auch von Landesparlamentariern harte Kritik geübt wird. Man kann hier wohl den Eindruck haben, dass sie nicht gewußt haben, was sie da zwei Jahre zuvor abgenickt haben.

Für Zweitgeräte im privaten Haushalt oder Unternehmen, wozu auch Autoradios, Computer und TV-Handys zu zählen sind, wird keine Gebühr erhoben. Von der Gebührenpflicht für PCs sind also nur Privathaushalte oder Unternehmen betroffen, die bisher keine Geräte angemeldet haben (also noch keine Gebühren zahlen).

Diesen Grundsatz bestätigen ab Mitte 2008 einige (noch nicht rechtskräftige) Urteile. Die Gerichte wiesen eine gesonderte Gebührenpflicht für ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzte Computer in Privatwohnungen zurück, wenn für den Haushalt bereits Rundfunkgebühren entrichtet werden.

Die Horrorvision einiger Industrie-Lobbyverbände, dass die Anstalten über die PC-Gebühren die Wirtschaft um hohe Summen erleichtern würden, hat sich nicht bewahrheitet. Laut GEZ-Jahresbericht für 2008 waren 2007 nur 118.235 NEGs dort gebührenpflichtig gemeldet. Deren Zahl stieg 2008 auf 187.131; dazu kommen knapp 4.500 gebührenbefreite NEGs. Sie spielen also bei den Gesamteinnahmen aus den 33,5 Mio. gebührenpflichtigen TV-Haushalten so gut wie keine Rolle.

Werbung und Sponsoring senken Gebührenbedarf

Der 15. KEF-Bericht vom Januar 2006 hat den Charakter eines Zwischenberichtes. Aktualisiert wurden unter anderem die zuletzt im 12. Bericht besonders hervorgehobenen Einnahmen aus Werbung und Sponsoring. Dazu hatten die Bundesländer - im Umfeld der Diskussion um ein Werbeverbot für ARD und ZDF - Auskunft erbeten. Festgestellt wird dazu: „Für die aktuelle Gebührenperiode (2005 bis 2008, dehnmedia) wäre ein Ausgleich über eine Gebührenerhöhung von 1,42 Euro erforderlich.“ Davon entfielen 1,24 Euro auf Werbung und 0,18 Euro auf Sponsoring.

Gebühren 2009 bis 2012

Für die Gebührenperiode von 2009 bis 2012 hat die KEF in ihrem 16. Bericht eine Erhöhung von 17,03 Euro (Radio und TV) um 95 Cent auf 17,98 Euro vorgeschlagen. Die Anstalten hatten hingegen 1,44 Euro mehr gefordert. Die Budgetanmeldungen wurden also gekürzt: Bei der ARD fanden nur 56 Cent statt des angemeldeten Mehraufwands von 95 Cent Unterstützung der KEF, beim ZDF sind es 35 statt 44 Cent, dem Deutschlandradio wurden nur 2 statt 4,5 Cent Erhöhung zugebilligt. Ein wesentlicher Anteil der Kürzungen betraf die Projektfinanzierung für Digitalradio mit DAB-Technik.

Die Erhöhung ab 2009 stoppte zunächst den Rückgang der Gebühreneinnahmen, der 2008 erstmals auftrat. 2009 wurden 340 Mio. Euro mehr als im Vorjahr eingenommen, insgesamt 7,6 Mrd. Euro. Gleichzeitig sank jedoch die Zahl der gebührenpflichtigen Geräte, während die der Befreiungen um mehr als zehn Prozent anstieg. Durch Befreiungen fallen etwa 833 Gebührenmillionen aus.

Nach Ende der laufenden Gebührenperiode steht nicht nur die Höhe der Rundfunkgebühr zur Debatte. Die Gebührenpflicht der NEG's hat eine Grundsatzdebatte um den Gerätebezug als Erhebungsgrundlage ausgelöst. Dagegen verwahrt sich vor allem die Wirtschaft. Das, obwohl die NEG's und vor allem Computer den Anstalten kaum Extraeinnahmen bescheren: 2009 waren 247.766 Geräte gemeldet, deren Gebührenaufkommen bei 17,1 Mio. Euro liegt - im Vergleich mit den Gesamteinnahmen ist das kaum der „Tropfen auf den heißen Stein“.

Weitere Informationen:
Meldung zum GEZ-Bericht 2009 (dehnmedia, 21.1.2008).
Meldung zum 16. KEF-Bericht (dehnmedia, 21.1.2008).
Die Bundesländer zur Gebührenpflicht (dehnmedia, 19.10.2007).
Der KEF-Vorschlag zur Gebührenhöhe ab 2009 (dehnmedia, 13.10.2007).
Rundfunkgebühren in Europa im Vergleich (Untersuchung der BFA, Oktober 2007.
Presseinfo des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 11.9.2007.
Allgemeine Infos auf der GEZ-Homepage.
Rechtsgrundlagen im Wortlaut auf der GEZ-Homepage.
wikipedia.de-Artikel mit Berechnungen zu Inflationsbereinigung zum GEZ-Anteil am Durchschnittsgehalt.
Die KEF im Internet.

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