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„Leidmarkt“ Handy-TV - Eine Zwischenbilanz (2/3)

Zum Beispiel die technischen Widrigkeiten der Systeme ...

... die beide Technik-Fraktionen des Handy-Fernsehens nicht unbedingt glücklich machen.

DMB-Dienste könnten auf DAB-Frequenzen sofort bundesweit gesendet werden. Nur zur Erinnerung: DAB ist der digitale Hörfunk, der in Deutschland fast flächendeckend verfügbar ist, aber weitgehend unbekannt verhallt. Aber: Die Sendekapazitäten (im VHF- und L-Band) reichen nicht mal für die Digitalisierung des aktuellen Radioangebots aus. Die international genehmigten Sendeleistungen reichen nicht für den Inhouse-Empfang. Und die für DMB freien Frequenzen liegen im ungünstigen L-Band, klagt Reiner Müller, Bayerische Landesmedienanstalt. Abgesehen davon gibt es Vorbehalte gegen Lizenzzahlungen nach Korea, was allerdings nicht laut gesagt wird. Auch nicht wirklich laut gesagt wird, dass auch für DVB-H Lizenzgebühren fällig sind. Nur, die bleiben eben in Europa.

DVB-H ist ein Ableger der digitalen Antennentechnik DVB-T. Die Ausnutzung der Sendebandbreite einer TV-Frequenz ist ausgezeichnet - bis zu 40 TV-Programme und entsprechend mehr Radiosender oder Infodienste - sind auf einem Fernsehkanal unterzubringen. Das auch im Mix der Dienstarten miteinander und in Frequenzteilung mit DVB-T-Programmen. Aber: zusätzliche Kapazitäten für DVB-H gibt es gegenwärtig nur in einigen Großstädten Norddeutschlands und dort wegen fehlender internationaler Koordinierung der Frequenznutzung nur auf drei Jahre befristet. Für den Aufbau eines bundesweiten Sendenetzes müssten aber ARD und ZDF komplett auf DVB-T umgestiegen sein.

Zum Beispiel die eine oder andere Utopie ...

... über die man nachdenken könnte: „Wenn man die Utopie von sechs flächendeckenden Multiplexen für DVB-T aufgibt“, so Jan Czemper (Hamburgische Anstalt für neue Medien/DVB-H Projektrat Nord), sei der Aufbau einer bundesweiten nationalen DVB-H Versorgung auch kurzfristig möglich - auch ohne eine Änderung der internationalen Frequenzkoordinierung.

Im Klartext heisst das: Die Landesmedienanstalten sollen ihren unerfüllbaren Wunschtraum aufgeben, dass die großen privaten Programme flächendeckend bei DVB-T einsteigen. Die dafür reservierten drei TV-Kanäle können für Anderes, beispielsweise DVB-H umgewidmet werden.

Aber, Handy-TV soll doch zur Fußball-WM im Juni 2006 kommen? Vorsicht, Freunde: Es handelt sich um einen Pilotbetrieb mit dreijähriger Laufzeit. Beide Techniken sollen getestet werden - und das wird nicht an allen Spielstädten möglich sein. Das Ganze macht vor internationalen Promigästen und laufenden Kameras etwas her.

Zum Beispiel, wie's doch noch mit dem Nachbarn klappt ...

... Oder: Wie ein Frequenzkonzept mit minimalem internationalen Koordinierungsbedarf aussehen könnte. Das beschrieb Jan Czemper so: ARD und ZDF ziehen mit ihren auf VHF-Frequenzen verbreiteten DVB-T Programmen ins UHF-Band um. DMB kann dann - und zwar ausschließlich im VHF-Bereich statt wie bisher im L-Band - verbreitet werden. Der digitale Hörfunk DAB wird in das L-Band verschoben.

Ein weiteres Denkmodell läuft darauf hinaus, dass DMB „den Markt öffnet für DVB-H“. Dann hätte Samsung etwas Umsatz gemacht (so viel nun auch wieder nicht), die „Südstaaten“ hätten Ruhm geerntet, ein paar Kunden hätten Geld für eine gar nicht zukunftsfähig gemeinte Technikeinführung gegeben ...

Dann gibt es noch das Modell des ergänzenden Nebeneinander von DVB-H und DMB in Gestalt von DxB. Wenn man da schon den Verbrauchern nichts erleichert, sollen beide Techniken wenigstens senderseitig zusammengeführt werden. Damit's nicht so teuer für die Anbieter wird.

Durchaus vorstellbar ist in jedem Fall ein „Dual“-Empfänger für das Handy-Fernsehen, der sowohl im VHF/UHF-Spektrum als auch im L-Band arbeitet. Die Chipentwicklung wird in die Richtung gehen. Es gibt ja auch Dual-, Tri- und Quadband-Handys.

Ganz neu (und am 2. Dezember noch nicht in der Diskussion) ist übrigens die Idee, den UKW-Bereich zu digitalisieren. Dann könnte man das L-Band zugunsten von DMB umwidmen. Es dürfte aber noch Jahre dauern, bis die Technik einführungsreif ist. Dazu hatte die Technische Kommission der LMAs vor Kurzem ein Gutachten veröffentlicht.

Zum Beispiel die Geschäftsmodelle ...

... die es noch nicht gibt. Klar sind bisher aber immerhin zwei Dinge:

Zum Einen ist Fernsehen die Killer-Anwendung für Handy-TV. Das betrifft eher kurze Formen nach Art der Musik-, News- und Shopping-Spartensender, weniger Spielfilme usw. Wenn der Markt das hergibt, sind darüberhinaus vielgestaltige Abo-Dienste und Interaktives denkbar.

Zum Anderen stellen die Mobilfunkunternehmen klar, dass sie die „Produkt- und Preishoheit“ beim Handy-TV übernehmen wollen. „Free To Air“ ist mit den Mobilfunkern nicht zu machen. Der neue Dienst wird über subventionierte Endgeräte attraktiv gemacht. Die Vorleistungen der Mobilfunkunternehmen (Netzinfrastruktur, Endgeräte, Marketing usw.) sollen über die Schlüsselstellung bei der Vermarktung wieder hereingeholt werden. Die Mobilfunkfirmen verfügen über die Kundenbasis für mobile Dienste, einen Teil der Netzwerke, funktionierende Abrechnungsmöglichkeiten. Das ähnelt dem Geschäftsmodell des Kabelfernsehens, bei dem das Kabelunternehmen (und hier eben die Mobilfunker) als „Transporteur“ auftreten.

Was gerne „gedeckelt“ wird: UMTS sorgt zwar im Moment für einiges Verbraucher-Interesse am Mobilfernsehen, kann aber bei massenhafter Nutzung sogar kontraproduktiv werden. Denn je mehr Leute in einer Mobilfunkzelle UMTS-Dienste gleichzeitig nutzen, desto stärker sinkt die für jeden einzelnen Kunden verfügbare Datenrate. So könnte das bisherige Handy-Fernsehen von der guten Idee bald zur langsamen Abfolge einzelner Standbilder werden.

Zum Beispiel der Content ...

... dessen Anbieter nach scharfen Waffen rufen. So will der VPRT, Interessenverband des Privatfernsehens, das Handy-TV zum Monopol der Privaten machen. Weil es nicht zur „Grundversorgung“ gehöre, müßten ARD und ZDF gefälligst draußen bleiben. „Man muss die Digitalisierung auf diesem Wege mit einer Grundverschlüsselung starten, damit neue Geschäftsmodelle möglich werden“, lehnte sich die grundverschlossene VPRT-Geschäftsführerin Ursula Adelt nach vorn und provozierte damit den Widerspruch auch der Mobilfunker. Eine Grundverschlüsselung ist, abgesehen davon, gegenwärtig noch nicht realisierbar - und soll eigentlich nur die öffentlich-rechtliche Mitwirkung verhindern.

Es ginge nämlich auch ohne Codierung, einfach nur nach Marktgesetzen (auf die die Privaten doch immer viel Wert legen ...). So berichtete Prof. Ulrich Reimers (TU Braunschweig) über das in den USA geplante einleuchtende Marktmodell: Man fasse die meistgesehenen Kabelprogramme zu einem Angebot für Handy-TV zusammen und verkaufe das Paket dem Kunden gegen eine nicht allzu extravagante Monatspauschale. So einfach kann's gehen ...

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