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DAB+: Zweiter Bundesmux im Wartestand (3/4)

Digitalradio-Schriftzug ab 5/2107 Deutschland Die Idee eines zweiten nationalen DAB+-Multiplexes bekam erst 2016 wieder neue Nahrung. Überraschend ließen sich die Medienanstalten darauf ein. Eine Ausschreibung und die Zuweisung für eine Programmplattform folgte. Jedoch klagte ein unterlegener Mitbewerber gegen die Entscheidung. Der zweite Anlauf scheint zunächst gescheitert.

Nach mehreren ergebnislosen Initiativen hat eine Digital Audio DAB+ GmbH Greifbares ausgelöst. Der Leipziger Unternehmer Steffen Göpel hatte sich im Frühjahr 2016 bei den Medienanstalten als Betreiber einer nationalen Sendeplattform ins Gespräch gebracht. Geschäftsführer ist Florian Schuck; er steht auch an der Spitze von The Radio Group, einer Holding von 18 Lokalradios in Rheinland-Pfalz, Hessen, dem Saarland und Brandenburg. Den Landesmedienanstalten liegt „eine Interessensbekundung (für) Übertragungskapazitäten für einen zweiten bundesweiten privaten Digitalradio-Multiplex“ vor, wurde von dort bestätigt.


Bundesmux 1: Programmangebot | Bundesmux 1 | Chronik


Ob die Digital Audio DAB+ GmbH einen bundesweiten Multiplex oder ein auf Ballungsräume begrenztes Sendenetz konzipiert ist nicht bekannt. Die Beantragung scheint aber überzeugt zu haben, denn die Medienaufsicht reagierte - ganz anders als bei früheren Initiativen - überraschend schnell: Schon Mitte Mai 2016 und nach einer Äußerung des Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Medienanstalten Siegfried Schneider, schien dort hinter den Kulissen Einigkeit zu bestehen: „Die Landesmedienanstalten sprechen sich für die Einrichtung eines zweiten bundesweiten DAB+-Multiplex aus und werden die entsprechenden Kapazitäten nach einem Frequenzzuordnungsverfahren bundesweit ausschreiben.“

Weitere Plattformanbieter

Neben Steffen Göpel, dem der Anstoß an der später erfolgten Ausschreibung (s.u.) zuzurechnen ist, wurden bis Ende 2016 weitere potenzielle Bewerber um die Sendeplattform genannt. An erster Stelle stand die Bauer Media-Gruppe, die nach eigener Angabe „mit täglich 24 Millionen Hörern größte Radiohaus Europas“. Viele der 80 britischen Radiostationen des Konzerns werden dort über DAB verbreitet. „Bauer Media ist mit 11 Millionen Digitalradio-Hörern pro Woche der Marktführer unter den privaten Rundfunkunternehmen in Großbritannien“. Interessant: Bauer Media ist in UK auch an der dortigen nationalen Senderplattform Sound Digital für Digitalradio beteiligt und könnte sich in Deutschland - mangels eigener Radioprogramme - in diesem Bereich anbieten. Einzige deutsche Hörfunkbeteiligung ist Radio Hamburg. Im Mai 2017 zeigte sich, dass eine Einigung zwischen den Plattform-Bewerben und der Bauer-Gruppe nicht zustande gekommen ist.

Ein Investment bei DAB+ wäre für die Uplink Network GmbH „technisch und kommerziell sehr interessant“, zitiert Meedia den Geschäftsführer Michael Radomski kurz nach der Ausschreibung. Das Düsseldorfer Unternehmen betreibt UKW-Sendeanlagen und die Signalzuführung vom Studio zum Sendeturm. Investoren sind u.a. der frühere Focus-Chefredakteur Markwort und Ex-Bundespostminister Schwarz-Schilling. Im Zuge der Übernahme der Technikfirma Derutec wurde Regiocast 2014 beteiligt. Das ist der Veranstalter zahlreicher Radioprogramme auf UKW und im ersten nationalen Mux sowie diversen Bundesländern.

Als Kandidat ist selbstverständlich auch Media Broadcast zu nennen. Der inzwischen zur Freenet AG gehörende Dienstleister hat jahrzehntelange Erfahrungen mit dem Betrieb terrestrischer Sendeanlagen für Radio und Fernsehen und betreibt bei DAB+ u.a. den nationalen und den Hamburger Privat-Multiplex und bei DVB-T2 HD die Plattform Freenet TV. Mit dem bis Mitte 2018 geplanten Verkauf der UKW-Netze wolle man eine „klare Digital-Strategie“ in den „Wachstumsfeldern DVB-T2 HD und DAB+“ einleiten.

Dezember 2016: Die Bundesländer und Medienanstalten bringen Mux2 auf den Weg

Den Beschluß der ZAK-Kommission der Medienanstalten vom 21. Juni 2016, die Frequenzen anzumelden, begründete Schneider mit dem „nachhaltigen Interesse des Marktes an der bundesweiten Verbreitung eines Hörfunkpakets über DAB+“ (...) Ein das bisherige DAB+-Angebot ergänzendes „weiteres bundesweites Hörfunkangebot erweitert nicht nur die Angebotsvielfalt im digitalen Hörfunk, es kann auch einen Beitrag zur künftigen Entwicklung des digital-terrestrischen Hörfunkmarkts leisten“.

Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer gaben am 8. Dezember 2016 den Weg für den zweiten nationalen DAB+-Multiplex frei. Der Beschluß hat folgenden Wortlaut:
„Die zur Realisierung der gemeinsamen Bedarfsanmeldung der Länder vom 19. September 2016 zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten für eine zweite bundesweite Versorgung mit digitalem Hörfunk werden auf der Grundlage der Verständigung von ARD, Deutschlandradio und Landesmedienanstalten nach § 51 Abs. 2 RStV bis zum 8. Dezember 2036 den Landesmedienanstalten zugeordnet.“
Schon am nächsten Tag veröffentlichte die ZAK ihre vorbereitete Ausschreibung der Programm-Plattform. Die bis zu 15 neuen national verbreiteten Radios seien „nicht nur ein Zugewinn an Vielfalt, wir versprechen uns davon auch einen Schub für die DAB+-Reichweite insgesamt“, so wiederum Siegfried Schneider.

Kriterien für die Vergabe und Ablauf der Ausschreibung

Die Plattform-Ausschreibung der Landesmedienanstalten gibt bereits allgemeine Bedingungen für das spätere Programmangebot vor. Erwartet wird, dass das Konzept
a) die Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt fördert,
b) auch das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse sowie das kulturelle Leben darstellt und
c) bedeutsame politische, weltanschauliche und gesellschaftliche Gruppen zu Wort kommen lässt.
Neben der wirtschaftlichen Perspektive soll berücksichtigt werden, ob „Nutzerinteressen und -akzeptanz hinreichend berücksichtigt sind und inwieweit die Plattform eine Vielfalt unterschiedlicher Veranstalter aufweist“.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist hatten die Bewerber im März 2017 Gelegenheit, Fragen der ZAK zu beantworten. Bis Mitte April 2017 bestand die Möglichkeit, Allianzen zu bilden. Bleiben danach mehrere Bewerber im Rennen, folgt eine Empfehlung der ZAK-Kommission am 16. Mai 2017. Die letzte Entscheidung treffen die Gremienvorsitzenden der Landesmedienanstalten am 6. Juni 2017.

Bewerbungen für die Sendeplattform und ...

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 24. Februar 2017 waren foglende vier Bewerbungen eingetroffen:
DABP GmbH Die Firma des Leipziger Immobilienunternehmers Steffen Göpel gab den Anstoß für die Ausschreibung zum Bundesmux 2. Geplant seien u.a. ein Rentnerradio und ein Talkradio sowie ein Liveprogramm für spezielle Events. Eine Kooperation mit Media Broadcast und Absolut Medien scheiterte.
Radi/o digital Dahinter stehen Peter Löw (Investor u.a. bei der insolventen Agentur DAPD) und Ulrich Ende (Ex-Chef von N24). Die redaktionellen Inhalten sollen von Löws Agentur Spot on news kommen, die auf Unterhaltung, Lifestyle sowie Gesundheit fokussiert ist. Man setze auf das Prinzip „Radio lebt von Personality und Inhalten. Musikplaylisten suchen sich junge Leute dagegen heute im Internet.“ In diesem Sinne wolle man zunächst acht Wellen starten, darunter ein Sender für Frauen, ein Talkradio, ein Jugendprogramm für Digital Natives sowie ein „Überraschungsradio zum Thema Sport“ genannt. Airmotion Media, ebenfalls eine Firma von Peter Löw, soll die Vermarktung übernehmen und zielt offenbar auf die Akquise von national konzipierten Werbekampagnen.
Media Broadcast Die heutige Tochter der Freenet AG kann auf jahrzehntelange Erfahrung mit Sendetechnik verweisen. Sie betreibt u.a. den ersten nationalen DAB+-Mux und das lokale Hamburger Angebot.
Absolut Digital Die Nürnberger Firma betreibt Absolut Relax im Bundesmux und Absolut Hot (DAB+ Hessen, Bayern). „Absolut Digital bietet ein Plattformkonzept mit 16 eigenen Sendern unter der Dachmarke Absolut an“, teilte das Untermehmen zum Bewerbungsschluß mit. Genannt wurden ein Talkradio und ein User-Generated-Radio. Ob dieses Konzept den zitierten Erwartungen der Medienwächter an eine publizistische Vielfalt entspricht, wird man sehen. Absolut Digital gehört zur Die Neue Welle-Gruppe, der Radioholding der Gruppe Müller Medien.

... Spekulationen um interessierte Programme

Der ausgewählte Plattform-Betreiber muss das Sendenetz kalkulieren, planen und errichten. Er kann - ohne gesondertes medienrechtliches Verfahren - Programme in sein Paket aufnehmen, sofern diese bereits für eine bundesweite Verbreitung lizenziert sind.

Über die bis zu 15 oder 16 Programme kann bis zur Bekanntgabe nur spekuliert werden. Genannt wurden u.a. das Evangeliumsradio mit seiner zweiten Welle ERF Pop oder der Kindersender Radio Teddy. LuLu Media war bei der letzten Lizenzrunde für den nationalen Kanal 5C unterlegen und hatte schon zuvor starkes Interesse an einer Verbreitung über die Ballungsräume Berlin und Hamburg hinaus deutlich gemacht. Aus Bayern brachten sich Kultradio und Rockantenne ins Gespräch. Bundesweite Pläne soll die FFH-Gruppe für ihre in Hessen digital sendende Jugendwelle Planet Radio verfolgen. Im Zusammenhang mit dem Ende 2019 endgültig auslaufenden NRW-Pilotprojekt wird Domradio als interessierter Radioveranstalter von der Medienanstalt LfM genannt. Auch das 2012 lizenzierte Bibel TV Radio galt als Interessent - sofern die Lizenz nicht bereits wegen Nichtwahrnehmung erloschen ist.

Erste technische Eckwerte für den Multiplex und den Netzausbau

Die „Bedarfsanmeldung für den 2. bundesweiten DAB+-Multiplex“ der Bundesländer vom 28. Juni 2016 legt einige technische Eckpunkte fest. Dabei wird recht vorsichtig formuliert. So heißt es zum Gleichwellenbetrieb: „Der Bedarf soll vorzugsweise mit großflächigen Frequenzverteilgebieten umgesetzt werden.“ Zugleich „sollen überwiegend Sender zum Einsatz kommen, die national und international mit einer Strahlungsleistung von mindestens 10 kW koordiniert werden können.“ Desweiteren wird folgende Marschroute für den Ausbau des Sendenetzes (jeweils ab Zuweisung der Plattform) vorgegeben:
Zum Sendestart:80 Prozent der Bevölkerung jeder Landeshauptstadt der beteiligten Länder. 70 Prozent Ortswahrscheinlichkeit, „ausgelegt für guten Empfang in Gebäuden“.
24 Monate später:Zusätzlich 40 Prozent der Bevölkerung mit 70 Prozent Ortswahrscheinlichkeit (indoor) sowie 50 Prozent aller Autobahnstrecken mit 99 Prozent Ortswahrscheinlichkeit (mobil).
6 Jahre später:70 Prozent der Bevölkerung Deutschlands mit 70 Prozent Ortswahrscheinlichkeit (indoor) und 90 Prozent aller Autobahnen mit 99 Prozent Ortswahrscheinlichkeit (mobil).
Dieses Konzept ähnelt dem des ersten Bundesmuxes, der Ende 2016 - fünf Jahre nach Sendestart - mit 110 Sendestandorten das vorgegebene Versorgungsziel erreicht hat. Das war ein ähnlicher Zeitrahmen.

Noch nichts gesagt werden kann über Frequenzen. Ein Konzept von 2012 nennt die drei Gebiete Nord (Kanal 8A), Mitte (9B) und Süd (7B). Im März 2017 wurde der K 9B für die Bundesländer NRW, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen genannt, was dem alten Netzkonzept großteils entspricht.

Analoger Behördenfunk und digitales Radio

2016 hatte es um eine bundesweite Nutzung des Kanals 5A gerüchtelt. Dieser steht aber erst bereit, wenn Störungen des benachbarten analogen Einsatzfunks ausgeschlossen sind. Weil das Ende 2011 für NRW, Baden-Württemberg, das Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen nicht der Fall war, musste der Kanal 5A des DAB-Bundesmuxes 1 während mehrerer „Großlagen“ Ende 2011 mehrfach abgeschaltet werden.

Der analoge und störanfällige „BOS“-Behördenfunk ist sechs Jahre später immer noch nicht überall gegen störungssichere digitale Funktechnik ausgetauscht. Das Problem besteht also weiterhin und die Kanäle 5A und 5B können nur punktuell genutzt werden, so SLM-Direktor Martin Deitenbeck im März 2017. Daraus ergibt sich, dass nur fünf der ursprünglich angedachten sieben (nach einigen Quellen auch acht) nationalen Bedeckungen nutzbar seien. Für den Bundesmux 2 werde bereits auf eigentlich für landesweite Multiplexe gedachte Frequenzen zurückgegriffen. Daher sei ein dritter nationaler Multiplex nicht möglich.

Allen Orakeln zum Trotze ist der Kanal 5A Anfang 2020 in Deutschland nur für das Kieler Lokalprojekt koordiniert. Die Frequenz steht sonst den Nachbarländern Belgien, Frankreich, Schweiz, Österreich und Tschechien zur Verfügung. Dies wohl auch, weil seitens Bundes- und Länderbehörden keine Bereitschaft für einen Freqzuenzwechsel besteht - auch in Anbetracht der dadurch verursachten Kosten.

Die Entscheidung für bekannte Namen

Im Zuge des von den Medienanstalten geforderten Verständigungsverfahrens vereinbarten Media Broadcast und Absolut Medien eine Zusammenarbeit. Ihr Joint Venture Antenne Deutschland erhielt den Zuschlag nach einer Entscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Medienanstalten auf Grundlage eines Vorschlages der Medienanstalten-Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Dieses Procedere war medienrechtlich notwendig.

Media Broadcast hatte im Mai 2017 - kurz vor Bekanntgabe der Auswahlentscheidung - angekündigt, 100 Mio. Euro investieren zu wollen, um schon sechs Monate nach der Vergabe-Entscheidung eine flächendeckende Sendeinfrastruktur an 71 Standorten aufzubauen. Dass „wir erwarten können, dass es auch zügig losgeht“, so der GVK-Vorsitzende Winfried Engel, mag die Entscheidung des Gremiums beflügelt haben - abgesehen davon, dass man es mit zwei erfahrenen Playern zu tun hat. Wie später bekannt wurde, hatte die GVK gegen den Vorschlag der ZAK gestimmt. Deren hauptamtliche Medienwächter hatten wohl genau das andere Konzept vor Augen: Sie wollten mit Steffen Göpel und seiner DABP wohl einem Newcomer (und dem Auslöser der Ausschreibung) eine Chance geben.

Rechtsstreit um die Zuweisung: Erste Klage gescheitert

So oder so war die Hoffnung des Lobbyvereins DRD unwahrscheinlich, es könnte noch 2017 „losgehen“. Wenig später war vorsichtiger vom 2. Quartal 2018 die Rede. Anfang 2018 wurde mit der Jahresmitte 2019 spekuliert. Ob und wann das in Reichweite steht, wird vor Gericht entschieden.

Eine Pikanterie am Rande: Die Entscheidung für Antenne Deutschland bringt mit sich, dass die von Göpel für Leipzig und Sachsen eine geplante Sendezentrale dort nicht aufgebaut wird. Dafür hat die CDU-geführte Landesregierung einen Verantwortlichen gefunden. Der GVK-Vertreter der sächsischen Medienanstalt SLM Michael Sagurna hatte an der entscheidenden Sitzung wegen privater Verpflichtungen nicht teilgenommen. Sagurnas Mitwirkung hätte an der 8:4-Entscheidung der GVK für Antenne Deutschland allerdings auch nichts geändert. CDU-Mitglied Sagurna war vor seinem Einstieg bei der SLM langjährig für die Medienpolitik der Landesregierung verantwortlich, verlor diesen Job aber mit dem Amtsantritt seines Parteifreundes Stanislaw Tillich.

Göpel und seine Firma DABP argumentierten vor dem Verwaltungsgericht Leipzig u.a. mit angeblich unzulässigen und verspäteten Nachbesserungen am Antrag des Ausschreibungs-Gewinners. Die Klage gegen den GVK-Entscheid wurde aus formalen Gründen abgewiesen: Der Entscheid allein sei nicht juristisch angreifbar. Geklagt werden könne aber gegen die Zuweisung an Antenne Deutschlands.

Die GVK befasste sich daraufhin nochmals und „eingehend mit der rechtssicheren Begründung ihrer Entscheidung“ und bestätigte im November 2017 ihr Votum zugunsten von Antenne Deutschland. Die für das Verfahren zuständige Medienanstalt SLM stellte die entsprechenden Bescheide offiziell zu.

Auch der andere unterlegene Bewerber Radi/o Digital soll gerüchteweise mit einer Klage gespielt haben. Dort werfe man Media Broadcast u.a. vor, eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit nicht eingehalten zu haben.

Erste Planungsdetails

Antenne Deutschland hatte frühzeitig mit der Aussage geklotzt, man wolle von Anfang an bundesweit senden und die 16 Programme von ca. 71 Sendestandorten ausstrahlen. Dies werde zunächst auf fünf Kanälen geschehen. Man hielt aber offenbar eine Perspektive auf dem bundesweit einheitlichen Kanal 5A für möglich. Die Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass die Sicherheitsdienste (also Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz usw.) auf andere Frequenzressourcen wechseln.

Links zum Thema:
Dokument: Ausschreibung vom 9.12.2016.
Dokument: Bedarfsanmeldung vom 28.6.2016.

Klage gefährdet Bundesmux 2 vom 14.12.2017.
Bundesmux2 zum Zweiten vom 14.11.2017.
Demnächst „Zuweisung“ für den Bundesmux2 vom 16.10.2017.
Klage gegen Bundesmux2-Vergabe unterliegt vom 22.8.2017.
Klage gegen Bundesmux2 bestätigt vom 20.7.2017.
Staatskanzlei zitiert SLM zum Rapport vom 7.7.2017.
DRD um Starttermin vom 3.7.2017.
Bremst Widerspruch den Tatendrang? vom 21.6.2017.
Bundesmux 2 - erstes Echo vom 6.6.2017.
Keine Überraschung bei der Bundesmux 2-Plattform vom 6.6.2017.
Zwischenstand zum Plattform-Verfahren (2) vom 16.5.2017.
Zwischenstand zum Plattform-Verfahren (1) vom 3.5.2017.
MB avisiert schnellen Netzaufbau für 2. Bundesmux vom 3.5.2017.
Verständigungsverfahren beim 2. Bundesmux vom 21.3.2017.
Betreiberbündnis für den Bundesmux 2? vom 15.3.2017.
Holt Bundesmux 2 den Kanal 9B zurück? vom 7.3.2017.
Kein dritter Bundesmux in Aussicht vom 2.3.2017.
Mehr zum Bundesmux-Plan von Radi/o Digital vom 2.3.2017.
Vier Kandidaten für Bundesmux2-Plattform (2) vom 28.2.2017.
Vier Kandidaten für Bundesmux2-Plattform (1) vom 24.2.2017.
Will Rockantenne in den Bundesmux 2? vom 20.2.2017.
Media Broadcast will UKW-Geschäft loswerden vom 15.2.2017.
Ende des DAB+-Pilotprojektes ... (Domradio) vom 23.1.2017.
Bundesmux 2-Entscheidung im Mai 2017? vom 15.12.2016.
Weiterer Interessent für den Bundesmux 2? vom 15.12.2016.
Ausschreibung für Bundesmux 2 läuft vom 9.12.2016.
MPs bringen Bundesmux 2 auf den Weg vom 8.12.2016.
Auch Kultradio am 2. Bundesmux interessiert vom 20.11.2016.
ZAK kündigt Plattform für Bundesmux 2 an vom 18.11.2016.
Spekulation um Bauer und 2. Bundesmux vom 10.10.2016.
ZAK steht auf Schlager, 2. Bundesmux kommt vom 21.6.2016.
Bundesmux 2 kommt / Masterplan für DAB+ vom 12.5.2016.
ZAK diskutiert über 2. Bundesmux vom 1.5.2016.
Fünf Kandidaten für freien Platz im Bundesmux vom 18.4.2016.
Gerücht um 2. Bundesmux bekommt Namen vom 14.4.2016.
Neues Gerücht um 2. Bundesmux vom 4.4.2016.
Radioabkömmling von BibelTV zugelassen vom 25.4.2012.

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