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Kaufhilfen: Logos für HDTV-Geräte

Im Zusammenhang mit dem Trend zum großen Bild bei den Flachbildschirmen und zu HDTV gab es allerhand Irritationen. Die verschiedenen Fernseher-Generationen bieten unterschiedliche Bildauflösungen. EICTA, der Dachverband der europäischen UE-Branche, hat daher 2005 und 2007 verschiedene Logos vorgestellt, die auf bestimmt HDTV-Eigenschaften hinweisen und den Verbrauchern die Orientierung im breiten Geräteangebot erleichtern sollen.

Wir stehen 2007 immer noch am Beginn der Einführung von HDTV. Es gibt nur wenige Programmanbieter (Pay-TV von Premiere, Free-TV von Pro7, SAT1 und Anixe), die seit Ende 2005 mit Vollprogrammen an den Start gegangen sind. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten werden erst Anfang 2010 ihre Hauptprogramme via Satellit in HDTV senden.

Angesichts des Gerätetrends in Richtung HDTV, hatte die EICTA zur IFA 2005 zwei Logos vorgestellt: „HDready“ für Wiedergabegeräte (also Projektoren und Fernseher ohne eigenen HDTV-Empfang) und „HDTV“ für Empfangsgeräte (neben Fernsehern also Settopboxen oder Videorecorder). Der schnellen Weiterentwicklung vor allem der Bildauflösung der Fernseher wird seit Herbst 2007 mit einem weiteren Logopaar mit dem Zusatz „1080p“ Rechnung getragen.

Grundlage der Logovergabe sind Minimalanforderungen für Empfangs- und Wiedergabegeräte. Geräte, die diese Bedingungen erfüllen, können mit dem passenden Logo beworben werden. Die Logos werden, wie das grüne DVB-T-Logo, per Selbstzertifizierung an registrierte Hersteller und Handelsmarken vergeben. Das heißt: Die Logos stellen keine Qualitätsaussage dar; sie stehen dafür, dass technische Vorgaben eingehalten werden.

Das „HDready“-Logo für Fernseher und Projektoren

HDReady-Logo der EICTA Die entscheidende Verbesserung bei HDTV ist die Bildauflösung - das heißt die Anzahl der darstellbaren Bildpunkte. Aus der Computerwelt kennt man das für den Laien nicht überschaubare Wirrwarr an Kürzeln (VGA, XGA, WXGA ...) und Werten, mit denen nun auch für Fernseher geworben wird. Darüber hinaus ist es natürlich wichtig, dass Bildschirm und Bildquelle zusammenpassen und die optimale Leistung bieten. Für das „HDready“-Logo wurden daher folgende Bedingungen formuliert:
  Der Bildschirm oder Projektor muss mindestens 720 Zeilen im Bildseitenverhältnis 16:9 wiedergeben können.
  Für die Zuführung der HDTV-Signale muss entweder ein analoger Komponenten-Eingang YPbPr und/oder ein digitaler Eingang DVI oder HDMI vorhanden sein.
  Sind die genannten Digitaleingänge vorhanden, müssen sie mit dem Kopierschutz HDCP versehen sein.
  Das Endgerät muss Signale der Formate 720p (also 1280 x 720 Pixel, progressiv und 50 oder 60 Hertz) oder 1080i (also 1920 x 1080 Pixel, interlaced und 50 oder 60 Hertz) verarbeiten können.

„Verarbeiten können“ heisst aber in dem Fall noch nicht, dass das Display „originär“ für Bilder mit 1920 mal 1080 Pixel geeignet sein muss. So kamen seit Beginn der „HDTV“-Welle zunächst Fernseher auf den Markt, deren Displays vielfach nur 1366 mal 768 Pixel (bisweilen, z.B. bei den ersten Plasma-Generationen, noch weniger) darstellen konnten. Diese Geräte sind zwar „HDready“, rechnen das HDTV-Bild aber auf die geringeren Pixelproportionen des Displays um. Weil die HDTVgeeigneten HD-DVD- und BluRay-Videoplayer 24 Vollbilder pro Sekunde über ihre Digitalschnittstellen ausgeben, kommt es beim Abspielen dieser Medien wegen der Bildumwandlung oft zu unschönen Rucklern.

Das „HDready1080p“-Logo für Fernseher und Projektoren

HDready1080p-Logo der EICTA Seit dem Modelljahr 2006 gibt es Fernseher mit einer Display-Auflösung von 1920 mal 1080 Pixeln. Die Displays arbeiten nativ im 24er Takt und mit Vollbildern - sie stammen eigentlich von den Computermonitoren ab. Diese verbesserten technischen Eigenschaften sparen die Umrechnerei und sollen daher die genannten Bildruckler vermeiden. Kritiker sehen allerdings in den zwischen Signaleingang und Display eingebauten proprietären „Bildverbesserungs“-Techniken, für deren Ausgestaltung es keine Vorschriften gibt, eine potenzielle Fehlerquelle.

Der Modus mit 1080 Vollbild-Zeilen und 24 Hertz Bildwechselfrequenz kommt zudem der langfristigen Perspektive für die HDTV-Sendetechnik und noch bessere Bildqualität entgegen. Um die Unterschiede zwischen den Gerätegenerationen und ihren Eigenschaften (also niedrige und höhere HDTV-Auflösung bzw. hohe Auflösung plus 24p-Modus) deutlich zu machen, stellte die EICTA im September 2007 ihre beiden „1080p“-Logos vor. Sie werden bei Einhaltung folgender Eckwerte vergeben:
  Der Bildschirm oder Projektor muss mindestens 1080 Zeilen im Bildseitenverhältnis 16:9 wiedergeben können, also eine native Bildauflösung von 1920 mal 1080 Pixeln aufweisen.
  Der Bildschirm oder Projektor muss 24p-Quellsignalen über digitale Anschlüsse unverändert darstellen können. Die Bildwechselfrequenzen 50 oder 60 Hertz sind zulässig.
  Für die Zuführung der HDTV-Signale muss entweder ein analoger Komponenten-Eingang YPbPr (geeignet für 720p und 1080i) und/oder ein digitaler Eingang DVI oder HDMI (geeignet für 720p, 1080i und 1080p) vorhanden sein.
  Die genannten Digitaleingänge müssen mit dem Kopierschutz HDCP versehen sein.

„HDTV“- und „HDTV1080p“-Logos für Empfangsgeräte

HDTV-Logo der EICTA Mit der Veröffentlichung der Lizenzvorschriften im März 2006 hat auch das Ende August 2005 von der EICTA vorgestellte „HDTV“-Logo offiziellen Charakter. Es beschreibt die andere Seite der HDTV-Medaille - den Empfang, also Settopboxen, Fernseher, Recorder usw. mit integriertem HDTVfähigen Digitalreceiver. Wesentliche Unterschiede sind dabei durch die Empfangswege bedingt. Für Deutschland ist hier die Antenne nicht relevant. Wichtig: Beschrieben werden auch Vorschriften für Standard-TV, denn die Geräte sollen für beide Auflösungen geeignet sein. Hier die wichtigsten Vorgaben:

Empfangsweg Satellit Kabel Antenne

Sendestandard DVB-S2 für HDTV
DVB-S für Standard-TV
DVB-C Spezifikation
mit 256QAM-Modulation
DVB-T nach
ISO/IEC 62216-1
Bildauflösung *) 1280 x 720 Pixel bei 50 Hertz Bildfrequenz, progressiv oder
1920 x 1080 Pixel bei 50 Hertz Bildfrequenz, interlaced
(unskalierte Wiedergabe im Originalformat der Bildquelle)
Anschlüsse *) Digitale Anschlüsse HDMI oder DVI in Verbindung mit dem Kopierschutz HDCP
oder analoge Anschlüsse mit YPbPr
Videokompression MPEG-4 AVC HP@L4 für 50 Hertz (HDTV) / MPEG-2 MP@HL für 50 Hertz (SDTV)
Audiokompression MPEG-1 Layer II / AC-3 (Dolby-Sound)
Program Guide (EPG) Vorgaben nach DVB-SI (Service Informations)

*) entspricht den Vorgaben für „HDready“

HDTV1080p-Logo der EICTA In gleicher Weise kann das „HDTV 1080p“-Logo an Geräte vergeben werden, die HDTV-Signale entsprechend der erweiterten 1080p-Vorgaben (siehe „HDready 1080p“-Logo) - also mit 24, 50 oder 60 Vollbildern pro Sekunde empfangen und decodieren können. Das bezieht sich zur Zeit wesentlich auf BluRay-Medien (24p); das Fernsehen sendet nicht in diesem Format.

Super DVB-T-Bild mit „HDready“-TV?

Leicht kann man anhand der Infos über die Bildformate (siehe Seite 2) ausrechnen, dass mit der heute noch üblichen Standard-Auflösung etwa 414.000 Pixel auf den Bildschirm gebracht werden. Bei HDTV (1080i/p) sind es knapp 2,1 Millionen. Daher wird für „HDready“-Fernseher gelegentlich mit dem „fünf mal schärferen TV-Bild“ geworben. Das ist sachlich richtig. Die Sache hat aber einen Haken: Was passiert, wenn ein „normales“ Standard-Definition-Bild auf einem fünffach „verschärften“ Hightech-Fernseher gezeigt wird?

Es gilt der Grundsatz „je größer der Bildschirm, desto größer wird zwangsläufig jedes einzelne Pixel abgebildet“; der Bildeindruck ist daher unscharf. Für PAL-Bilder, ob analog oder digital empfangen oder von der DVD, sind die großen Displays daher nur geeignet, wenn die Pixel eines „Standard“-Programms oder Videos im Fernsehgerät auf das volle Bildformat umgerechnet werden. Die Gerätehersteller nutzen eigene Verfahren, um ein PAL-Bild auf HDTV-Mass „aufzublasen“. Die Ergebnisse sind von recht unterschiedlicher Qualität.

Ganz gruselig dürften VHS- und Video8-Aufnahmen auf einem der neuen Bildriesen wirken. Die analogen Videokassetten lösen nur maximal 250 Punkte pro Zeile auf. S-VHS- und Hi8-Videos bringen immerhin 400 Punkte pro Zeile aufs Band.

Kauftipps

LCD- oder Plasma-Fernseher erobern sich seit 2005 die TV-Haushalte, auch Projektoren (DLP- oder LCD-Technik) spielen eine Rolle. In den Fernsehgeräten sind üblicherweise mehrere Empfangswege integriert. Neben DVB-T gibt es u.a. DVB-S, DVB-S2 und DVB-C in unterschiedlichen Kombinationen. HDTV-Bilder sind nur über DVB-S2 oder dafür ausgewiesene DVB-C-Geräte zu empfangen.

Solange die meisten Programme noch in „normaler“ Bildauflösung verbreitet werden, sollte man sich vor dem Kauf unbedingt nicht nur BluRay-Filme, sondern auch diese Sendungen vorführen lassen. Denn die Standard-Auflösung wird noch lange den Sendealltag bestimmen: Bis zur Ablösung der SD-Ausstrahlungen wird mit Übergangszeiten von 15 Jahren gerechnet. Und das „Hochrechnen“ der Bildauflösung ist Sache der TV-Hersteller - und da gibt es große Qualitätsunterschiede.

Und nochmals der Hinweis: Die Logos der EICTA stellen keine Qualitätsaussage dar. Sie stehen für die Einhaltung technischer Vorgaben und damit für die Zukunftssicherheit Ihrer Neuerwerbung. Hilfreich in Sachen Qualität sind die Veröffentlichungen von Gerätetests, beispielsweise in der „Test“-Zeitschrift oder Fachzeitschriften.

Andere HD-Logos

Astra HDplus-Logo Mit dem nebenstehenden Logo wird die ab Herbst 20009 betriebene Plattform für einige private HDTV-Programme gekennzeichnet. HD+ benötigt die Pay-Schnittstelle CIplus, jedoch lassen sich auch einige Boxen mit der alten CI-Schnittstelle benutzen. Im Handel sind sowohl zertifizierte Sat-Settopboxen als auch geeignete Fernsehgeräte erhältlich. Für HD+ muss zusätzlich ein Zugangsmodul erworben werden. Die Nutzung ist in den ersten zwölf Monaten kostenlos, danach muss die Karte für 50 Euro aufgeladen werden.

Darüberhinaus gibt es zwei weitere Logos, auf die in Zusammenhang mit HDTV gelegentlich verwiesen wird. Für Endgeräte sind sie bedeutungslos. Dazu diese Erläuterungen:

HDTV-Logo des HDTV-Forums Dieses Logo wurde vom HDTV-Forum geschaffen, das auf internationaler Ebene die technischen Grundlagen für HDTV entwickelt hat. Es steht für das „System HDTV“ und darf nicht für die Kennzeichnung von Geräten genutzt werden.
HDTV-Logo für die USA Das USA-Pendant zu den EICTA-Logos. In Europa sollte es nicht genutzt werden - denn die US-Geräte müssen in einigen Punkten andere Vorschriften erfüllen. Einmal abgesehen davon, dass US-Geräte schon wegen der Unterschiede bei der digitalen Übertragung und der Stromversorgung für Europa nicht geeignet sind.

FullHD-Firmenlogos von Sharp und Sony Verwirrung herrscht um weitere „FullHD“-Logos. Diese werden von einigen Herstellern (Beispiel: Sharp links, Sony rechts) verwendet, die meinen, außer oder anstatt des HDready1080p-Logos eigene Kennzeichnungen benutzen. Diese verweisen lediglich darauf, dass die in den so gekennzeichneten Geräten eingebauten Displays eine Auflösung von 1920 mal 1080 Pixel darstellen können.




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