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Ab 2013: Rundfunkbeitrag statt Gebühr (2/2) | |
Die Veröffentlichung des ersten Entwurfs zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15.9.2010 spiegelt die Vorgaben aus dem Eckpunktepaket wieder. Im weiteren Verlauf des Verfahrens haben Verbände Gelegenheit, an einer Anhörung teilzunehmen. Einige Politiker meldeten sich schon vorab zu Wort.
Landespolitiker vor allem aus der CDU bemühen sich um die Interpretation zur im Eckpunktepapier geforderten Beitragsstabilität. So wollen die Chefs der Staatskanzleien von Sachsen und Sachsen-Anhalt Johannes Beermann und Rainer Robra (beide CDU) den künftigen Rundfunkbeitrag auf dem bisherigen Niveau von 17,98 Euro monatlich einfrieren. Bei den Rundfunkanstalten gebe es ausreichend Potenzial für „wirksame Einsparungen“, so Robra. Wo das liegt, verrät er nicht; um Politik-Magazin und Nachrichten dürfte es sich kaum handeln. Übrigens wird in Sachsen 2011 der Landtag gewählt. Beermann forderte Einschränkungen beim Programm, unter anderem den Verzicht auf Olympia-Berichte.
Eine AG Medien der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden fasste zur Sache einen Beschluß, der das Ziel gucken lässt: „Bürger und Unternehmen dürfen nicht stärker belastet werden als bisher.“ Der Pferdefuß liegt hinter dem „und“: Die CDU peilt ganz offensichtlich an, im weiteren Verfahren die Beteiligung von Unternehmen an der Rundfunkfinanzierung erheblich zu reduzieren. Damit wird den Forderungen von zahlreichen Industrieverbänden nachgekommen, die eine Befreiung von Unternehmen vom Rundfunkbeitrag durchsetzen wollen - und damit mit HartzIV-Empfängern gleichgestellt werden wollen. Die Unterstützung des Bundes-Koalitionspartners FDP dürfte ihr gewiß sein.
Weiter heißt es in dem Papier: „Zugleich müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aber ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Handlungsauftrag und die Qualität ihrer Programme zu gewährleisten.“
Machen weniger Digitalkanäle ARD und ZDF billiger?
Unklar ist aber nicht nur, ob mittelfristig unterm Beitragsstrich vielleicht weniger als bisher herauskommt. Das würde die ohnehin wegen rückläufiger Teilnehmerzahlen und Sozialbefreiungen zum Sparen gezwungenen Anstalten weiter unter Druck setzen.
Formuliert man es sarkastisch, will die Politik den Anstalten beim Sparen helfen: Eine von Beermann geleitete Kommission der Bundesländer soll den Programmauftrag der Anstalten überprüfen. Eine Reduzierung der Programmaufgaben - sprich das Kippen einiger Digitalkanäle - würde die Kosten senken.
Sowohl Beermann als auch Kurt Beck (Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Medienkommission der Bundesländer, die die Rundfunkstaatsverträge erarbeitet) propagieren das. Beck will, „dass ARD und ZDF zunächst (Hervorhebung dehnmedia) ihre Infokanäle aufgeben und Phoenix als gemeinsamen Ereignis- und Dokumentationskanal stärken.“ Auch seien neben Arte und 3sat keine weiteren Kulturkanäle notwendig. Damit fand der SPD-Mann auch die Zustimmung des Kulturstaatsministers Bernd Neumann (CDU).
Damit scheint eine neue Strategie der beiden großen Parteien zu greifen: Bisher hatten die Bundesländer die Anstalten mit immer neuen Digitalkanälen beauftragt. Jetzt kommt der Roll-Back - die neuen Programme werden für unnötig erklärt. Gleichzitig gibt es Forderungen, die vor allem Beermann regelmässig propagiert, auch die von ARD und ZDF zu verbreitenden Inhalte zu beschneiden: So fragt Beermann nicht eben bloß rhetorisch, ob z.B. teure Senderechte für die Fussball-Bundesliga, Olympia und hochwertige US-Serien „wirklich ein ‚Muss' für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ seien. Auch da kommt wieder das populistische Kostenargument. Es verdeckt, dass mit solchen Reduzierungen des Programmauftrages den Privaten in die Hände gespielt wird. Die wünschen sich seit Langem, dass ihnen die Politik die öffentlich-rechtliche Konkurrenz, auch bezüglich der jugendlichen Zielgruppe, wegreguliert.
Kann man erwarten, dass der öffentlich-rechtliche Programmauftrag langfristig auf Inhalte wie Kultur und Bildung, die den Privaten zu teuer sind und keine wirkliche Massenbasis haben, eingedampft wird? Erhalten bleiben soll natürlich Phoenix - der Ereigniskanal von ARD/ZDF sit natürlich eine Plattform für die Selbstdarstellung der Politiker (Bundestag live etc.).
„Mit ZDFneo und EinsPlus verfügen die öffentlich-rechtlichen Sender über zeitgemäße Angebote insbesondere für jüngere Zuschauer“, kommentiert denn auch der Deutsche Journalistenverband (DJV). Beck „nähre den Verdacht“, dass es ihm „nicht um eine kontinuierliche Rundfunkpolitik, sondern um die Einmischung in Rundfunkangelegenheiten der Sender gehe“. Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehe aber „vor kurzfristigen Erwägungen, mit dem Argument vermeintlicher Einsparungen in der Öffentlichkeit zu punkten“.
Bundesverfassungsgericht begrenzt Politiker-Einfluß
Die genannten Vorstöße der Medienpolitiker von CDU und SPD kamen im Dezember 2011. Aber schon lange vorher hatte der DJV die Politiker zur Ordnung gerufen. Die Politiker wurden an das letzte Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2007 erinnert. „Die Festsetzung der Rundfunkgebühr muss frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen.“ Gebühren und Programmauftrag müssten strikt getrennt werden, um eine Einflußnahme der Politik auf Programminhalte über das Budget zu verhindern. Gesichert werden müsse vielmehr, „dass ARD und ZDF ihr Qualitätsniveau mindestens halten können“. Die Länder sollten „populistische Forderungen, die zu Recht vom Bundesverfassungsgericht kassiert würden“, unterlassen. Der Finanzbedarf der Anstalten werde allein durch die KEF ermittelt und richte sich nicht nach den Vorstellungen einzelner Landesregierungen, hatten die Kollegen gewettert.
Angespielt wird damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur letzten Gebührenerhöhung. Die war von den Ländern in der Höhe reduziert und zeitlich verschoben worden. Das höchste deutsche Gericht hatte damals eine eindeutige Trennnung von Programmauftrag und Finanzierung gefordert. „Die Festsetzung der Rundfunkgebühr muss frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen.“ Das Gericht räumte ein, dass die Länder die von der KEF ermittelte Höhe der Gebühr (bzw. des künftigen Beitrages) ändern könnten. Aber „programmliche und medienpolitische Zwecke scheiden in diesem Zusammenhang aus“. Die Begründung der Bundesländer für die damalige Abweichung vom KEF-Vorschlag habe „teilweise bereits als solche vor der Rundfunkfreiheit keinen Bestand“, so das Gericht. „In anderen Teilen sind sie nicht hinreichend nachvollziehbar oder gehen sogar von offensichtlich falschen Annahmen aus.“
Damit setzt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland den zitierten Zielen von Politikern Grenzen zumindest bei der Rundfunkfinanzierung. Das betrifft jedoch nicht unbedingt die intendierte Begrenzung des Programmauftrages. Wird das - in einem künftigen (dem dann 16.) Rundfunkstaatsvertrag - festgeschrieben, kann man wohl schon jetzt mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes rechnen.
Update 2013 (1): Der Rundfunkbeitrag als Wahlkampfthema
Zahlenspiele werden zu den Auswirkungen der genannten Vorhaben zwar nicht veröffentlicht. Ein gegenüber den aktuellen 17,98 Euro reduzierter Rundfunkbeitrag - in einer von ständigen Teuerungen (gerade auch öffentlicher Gebühren) bestimmten Welt - ließe sich in jedem Wahlkampf gut vermarkten. Das passte zum Bundestagswahlkampf von 2013 und (mit Bezug auf das weitere Gesetzgebungsverfahren in den Ländern) zu den bis Ende 2014 stattfindenden Landtagswahlen.
Dass der Rundfunkbeitrag zum populistischen Wahlkampfthema wurde, fand seine Bestätigung. Zum Jahreswechsel 2012/2013 startete eine Medienkamapgne, die „Ungerechtigkeiten“ der Beitragserhebung anprangert. Zuerst wurden Konzerne mit Milliardenumsatz wie die Drogeriekette Rossmann öffentlich bedauert, die jetzt die öffentliche Aufgabe des Rundfunks jährlich mit mehreren zehntausend Euro mehr als bisher unterstützen müssten.
Im nächsten Schritt folgten finanzielle Horrorszenarios für Städte und Gemeinden. Ihnen gegenüber deuteten einige ARD-Anstalten ein Entgegenkommen bei den Beitragshöhen an. Das, obwohl zu dem Zeitpunkt (Ende Januar/Anfang Februar 2013) noch gar nicht feststand, wie hoch der Rundfunkbeitrag für Großstädte wie Köln oder Berlin tatsächlich ist. Insbesondere WDR und BR würden mit Sondervereinbarungen allerdings geltende Gesetze aushebeln. Denn der Staatsvertrag, der den Rundfunkbeitrag regelt, hat Gesetzeskraft.
Bemerkenswert an dieser Stelle: Private Verbraucher sind kaum Gegenstand der Polemik. Denn für die meisten Haushalte bleibt es nach Stand 2013 bei den 17,98 Euro monatlich; Wohngemeinschaften, unverheiratete Paare und verdienende Jugendliche in der Elternwohnung fahren mit der neuen Regelung sogar besser als vorher.
Update 2013 (2): Streit um Digitalkanäle von ARD und ZDF
Die Bundesländer hatten ARD und ZDF aufgefordert, im Frühjahr 2013 eine gemeinsame Strategie bezüglich ihrer digitalen Spartenkanäle vorzulegen. Dies läuft parallel zur Diskussion um einen öffentlich-rechtlichen Jugendkanal.
Über die weiteren Kanäle entbrannte ein Strategie-Streit zwischen ARD und ZDF. Die ARD schlug gemeinsame Zielgruppen-Programme vor, die durch das Zusammengehen von EinsPlus und ZDFKultur, EinsFestival und ZDFneo bzw. Tagesschau24 und ZDFinfo entstehen sollen. Diese Idee wies das ZDF vehement zurück, schon weil keine Einsparmöglichkeiten gesehen werden. Das ZDF kündigte stattdessen die Einstellung von ZDF.Kultur ein, um den Sparvorgaben nachzukommen. Desweiteren präferieren die Mainzer eine Strategie der Arbeitsteilung. Der ARD könne ein künftiger Jugendkanal überlassen werden, während das ZDF mit ZDFneo und ZDFinfo Information und Unterhaltung für 30- bis 50-jährige bieten soll.
Die Bundesländer müssen letztlich die künftigen Aufgaben von ARD und ZDF im Rundfunkstaatsvertrag definieren. Die Entscheidungen zum Jugendkanal, der im Übrigen mit 35 Mio. Euro aufkommensneutral und an der Untergrenze der Notwendigkeiten ausgestattet sein soll, wurden seit Oktober 2013 mehrfach vertagt. Insbesondere die CDU-regierten Länder forderten Änderungen des Konzepts ein.
Update 2014 (1): Länder beschließen Beitragssenkung
Im März 2014 folgten die Ministerpräsidenten dem Vorschlag der KEF zu einer Gebührenabsenkung ab Januar 2015 nur teilweise. Die KEF hatte eine Beitragsreduzierung um 73 Cent auf 17,25 Euro monatlich empfohlen. Die Länderchefs vereinbarten eine Absenkung um nur 48 Cent auf 17,50 Euro, die zum 1. April 2015 in Kraft treten soll.
Hintergrund der Entscheidung sind Beitrags-Mehreinnnahmen von rund einer Mrd. Euro für den Zeitraum bis Ende 2016, die aber nicht ausgegeben werden dürfen. Wozu das Knapphalten der Rundfunkanstalten führt, zeigt sich beim NDR: Intendant Lutz Marmor legte im Mai 2014 einen Plan vor, durch den zusätzlich zu den schon geplanten Sparleistungen weitere 37 Mio. Euro weggespart werden sollen - weil die KEF den ARD-Anstalten „deutlich weniger Finanzmittel zugestanden hat, als diese beantragt hatten“. Marmor kommentierte: Es sei paradox, dass das neue Finanzierungsmodell funktioniere und sogar mehr einbringe. „Davon haben die Sender aber zunächst nichts, sie dürfen die Mehrerträge nicht ausgeben. Anders als oft behauptet wird, bleibt das Geld also knapp.“ Denn die Mehreinnahmen werden als Rückstellung auf Reserve gelegt und dann auf die Einnahmen der nächsten vierjährigen Beitragsperiode angerechnet. Das könnte die Politik dazu verführen, den Beitrag nochmals zu senken.
Update 2014 (2): Gerichte schmettern Klagen ab
Zwei höchstrichterliche Urteile wiesen im Mai 2014 Klagen von Unternehmen zurück, die sich aus formalen Gründen gegen die Zustimmungsgesetze der Landesparlamente Bayerns bzw. Rheinland-Pfalz zur Novelle richteten. Beide Urteile stimmen im Tenor überein. Die Richter agumentieren ausführlich, dass es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handelt. Eine von den Klägern kritisierte unverhältnismässig hohe Belastung der Wirtschaft wird nicht gesehen. So heißt es im Bayern-Urteil: „Diese Kriterien sind hinreichend realitätsgerecht und ausreichend differenziert, um den beitragsauslösenden Vorteil abzubilden und die Beitragslasten im Verhältnis der Abgabenpflichtigen untereinander angemessen zu verteilen.“
Damit ist der Versuch der Drogeriekette Rossmann und eines Anwalts (Bayern) und eines Straßenbaubetriebes (Rheinland-Pfalz) gescheitert, den Rundfunkbeitrag auf juristischem Weg zu kippen. Hinsichtlich der Beteiligung der Wirtschaft an der Rundfunkfinanzierung mag das noch nichts heißen: Die Politik kann den Gestaltungsrahmen bei einer künftigen Novelle auch zugunsten der Unternehmen ausschöpfen.
Update 2015: Sixt will nach Karlsruhe
Und mal ganz nebenbei: Am Tag des Bayern-Urteils meldete Sixt, einer der schärfsten Kritiker eines „überhöhten“ Rundfunkbeitrages mit Beteiligung der Wirtschaft, „einen guten Start ins Jahr 2014“ mit einem Umsatzanstieg um 8 Prozent auf 353 Mio. Euro und einem Vorsteuer-Gewinn von 26,6 Mio. Euro (plus 19,5 Prozent). Der Autovermieter hatte Beitragszahlungen von rund 3 Mio. Euro in 2013 behauptet, was eine Erhöhung im sechsstelligen Bereich gegenüber 2012 bedeute. Der Bayerische Rundfunk konterte: Das Unternehmen zahle im 1. Quartal 2013 sogar 70.000 Euro weniger als im Vorjahreszeitraum.
Gleichwohl will der Autoverleiher sich bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchklagen, um seine Beiträge für 91.000 Autos und 2.200 Filialen loszuwerden oder wenigstens zu reduzieren. Bei dem im Oktober 2013 begonnenen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München unterlag Sixt. Ende 2015 folgt das Verfahren beim bayerischen Oberverwaltungsgericht. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits rund 30 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in der ersten Instanz gescheitert; in sieben weiteren Verfahren waren die Kläger auch in zweiter Instanz unterlegen.
Update 2017: Kleiner Zwischenerfolg der Gegner
Was sich 2014 andeutete wurde zum Trend: Die Verwaltungsgerichte haben sämtliche Klagen von Firmen und Personen gegen den Rundfunkbeitrag in allen drei Instanzen abgeschmettert. Laut den Urteilen handelt es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, die nur der Bund erheben dürfte. Auch der Grundsatz der Unabhängigkeit vom Vorhandensein von Empfangsgeräten in privaten Haushalte wird von den Richtern für verfassungskonform befunden. Gleiches gilt für die Berechnung der Beitragshöhe von Firmen aufgrund der Zahl von Filialen, Mitarbeitern und Autos.
Nur in einem Fall hielt das Bundesverwaltungsgericht Ende September 2017 eine spätere letztinstanzliche Nachfrage beim Bundesverfassungsgericht für geboten: Die Betreiberin eines Hostels, die ihre Gästen keinerlei Radios, Fernseher oder WLAN bereitstellt, hatte gegen die Einbeziehung der Zimmerzahl zusätzlich zur Basisgebühr geklagt. Werde Empfangstechnik vorgehalten stelle das „einen besonderen zusätzlichen Vorteil“ dar, der letztlich auch in die Preisbildung und Werbung einfließe. Umgekehrt fehle eine gesetzliche Regelung, die einem Unternehmen die Möglichkeit gibt, das Nichtvorhandensein solcher Technik zu beweisen. Dies könne verfassungswidrig sein, entdeckt das Gericht eine juristische Lücke. Weil jedoch die Vorinstanz keine Prüfung der Technik bei der Klägerin vorgenommen hat, muss die Klage dort nochmals verhandelt werden.
Dieses Urteil (Aktenzeichen: 6 C 32.16) betrifft - auch wenn sich das Bundesverfassungsgericht später dem Urteil anschließen sollte - jedoch nur Berbergungsbetriebe, die ihren Gästen weder Radio noch Fernsehen oder WLAN anbieten.
Die Klagen großer Firmen wie Rossmann, Netto oder Sixt stehen im Oktober 2017 auf der Themenliste des Bundesverfassungsgerichtes. Ein Verhandlungstermin wurde nicht bekannt gegeben.
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